Definitionen
Absolute Unpfändbarkeit
§ 850a ZPO · ZivilrechtAbsolute Unpfändbarkeit bezeichnet die kraft Gesetzes bestehende Pfändungsfreiheit bestimmter Forderungen im gesetzlich geschützten Umfang, sofern keine gesetzliche Ausnahme eingreift; eine Zustimmung des Schuldners allein hebt diesen Schutz nicht auf. Erfasst sind insbesondere Teile des Arbeitseinkommens wie Aufwandsentschädigungen, Gefahrenzulagen, Heirats- und Geburtsbeihilfen sowie Sterbebezüge aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen und Blindenzulagen. Eine gerichtliche Freigabe nach Billigkeit wie bei der bedingten Unpfändbarkeit ist nicht vorgesehen.
Auch bei absoluter Unpfändbarkeit kann der Schutz auf einen Teil des Bezugs begrenzt sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Ein Arbeitgeber zahlt einer Sprengmeisterin für den Umgang mit Sprengstoff monatlich 100 Euro zusätzlich zum Lohn. 2Eine solche Gefahrenzulage beträgt für diese Tätigkeit in der Branche üblicherweise 100 Euro. 3Eine Bank will wegen eines unbezahlten Kredits diese zusätzlichen 100 Euro direkt beim Arbeitgeber pfänden.
Trifft „Absolute Unpfändbarkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzlich erfasste BezugsartDie zusätzliche Zahlung gleicht die besondere Gefahr der Arbeit aus und gehört zu den erfassten Gefahrenzulagen.
- 2erfülltGeschützter Umfang eingehaltenDie gezahlten 100 Euro überschreiten den üblichen Betrag nicht.
- 3erfülltKeine gesetzliche AusnahmeFür die Kreditforderung greift keine gesetzliche Ausnahme vom Schutz der Gefahrenzulage ein.
1Ein Arbeitgeber zahlt einer Sprengmeisterin für den Umgang mit Sprengstoff monatlich 300 Euro zusätzlich zum Lohn. Eine solche Gefahrenzulage beträgt für diese Tätigkeit in der Branche üblicherweise 100 Euro. 3Eine Bank will wegen eines unbezahlten Kredits ausschließlich die darüber hinaus gezahlten 200 Euro direkt beim Arbeitgeber pfänden.
Trifft „Absolute Unpfändbarkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzlich erfasste BezugsartAuch diese Zahlung ist ihrer Art nach eine Gefahrenzulage.
- 2fehltGeschützter Umfang eingehaltenDie ausschließlich betroffenen 200 Euro überschreiten den üblichen Betrag und sind deshalb nicht nach § 850a Nr. 3 ZPO geschützt.
- 3erfülltKeine gesetzliche AusnahmeDie Kreditforderung begründet keinen gesetzlichen Ausnahmetatbestand; der besondere Schutz fehlt hier allein wegen der Betragshöhe.
Typische Fehler
FehlerAlle in § 850a ZPO genannten Bezüge werden stets in voller Höhe als unpfändbar behandelt.
RichtigDer geschützte Anteil ist für die jeweilige Bezugsart gesondert zu bestimmen; bei Mehrarbeitsvergütungen ist grundsätzlich nur die Hälfte geschützt.
FehlerDer während des Urlaubs weitergezahlte reguläre Lohn wird mit dem zusätzlich geschützten Urlaubsgeld gleichgesetzt.
RichtigDer besondere Schutz nach § 850a Nr. 2 ZPO betrifft zusätzliche Urlaubsbezüge, nicht den während des Urlaubs weitergezahlten regulären Lohn.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema