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Wucherdarlehen

§ 138 Abs. 2 BGB · Zivilrecht

Ein Wucherdarlehen liegt vor, wenn jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für die Gewährung eines Darlehens Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung stehen, wobei ein solches Missverhältnis bei einem effektiven Jahreszins von etwa dem Doppelten des marktüblichen effektiven Jahreszinssatzes oder einer Überschreitung um etwa 12 Prozentpunkte indiziert wird; das Rechtsgeschäft ist gemäß § 138 Abs. 2 BGB nichtig.

Merksatz

Beim Wucherdarlehen muss zur auffälligen Überteuerung die bewusste Ausbeutung einer besonderen Schwächesituation hinzukommen.

Wucher oder wucherähnliches Darlehen?Beide Fälle können zur Nichtigkeit führen. Sie unterscheiden sich insbesondere bei der persönlichen Schwächesituation und den subjektiven Anforderungen.
Wucherdarlehen
Wucherähnliches Darlehen
Schwächesituation
Eine der gesetzlich genannten Schwächesituationen erforderlich.
Keine bestimmte persönliche Schwächesituation erforderlich.
Subjektive Seite
Bewusste Ausbeutung der Schwächesituation.
Verwerfliche Gesinnung des Kreditgebers.
Rechtsgrundlage
§ 138 Abs. 2 BGB
§ 138 Abs. 1 BGB

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Nora muss noch heute 10.000 Euro aufbringen, um den unmittelbar bevorstehenden Verlust ihrer einzigen Wohnung abzuwenden, und hat keine andere Geldquelle. Ein gewerblicher Kreditgeber kennt diese Lage und verlangt gerade deshalb besonders hohe Zinsen. Er leiht Nora 10.000 Euro für ein Jahr, und sie verspricht ihm dafür einen effektiven Jahreszins von 30 Prozent. Bei vergleichbaren Darlehen liegt der marktübliche effektive Jahreszins bei 10 Prozent.

Trifft „Wucherdarlehen“ hier zu?

„Wucherdarlehen“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gewährung eines Darlehens
    Der Kreditgeber stellt Nora vorübergehend Geld zur Verfügung.
    erfüllt
  2. 2
    Versprechen oder Gewähren von Vermögensvorteilen
    Das Zinsversprechen verschafft dem Kreditgeber einen Vermögensvorteil.
    erfüllt
  3. 3
    Gesetzlich erfasste Schwächesituation
    Der drohende Wohnungsverlust und die fehlende Finanzierungsalternative begründen eine Zwangslage.
    erfüllt
  4. 4
    Bewusste Ausbeutung der Schwächesituation
    Der Kreditgeber nutzt Noras Notlage bewusst für seine überhöhte Zinsforderung aus.
    erfüllt
  5. 5
    Auffälliges Missverhältnis zur Darlehensleistung
    Der vereinbarte Effektivzins beträgt das Dreifache des vergleichbaren Marktzinses.
    erfüllt
BFall B

Nora muss noch heute 10.000 Euro aufbringen, um den unmittelbar bevorstehenden Verlust ihrer einzigen Wohnung abzuwenden, und hat keine andere Geldquelle. Der gewerbliche Kreditgeber kennt diese Lage nicht und hat auch keine Hinweise auf eine sonstige persönliche Schwäche Noras. Er leiht Nora 10.000 Euro für ein Jahr, und sie verspricht ihm dafür einen effektiven Jahreszins von 30 Prozent. Bei vergleichbaren Darlehen liegt der marktübliche effektive Jahreszins bei 10 Prozent.

Trifft „Wucherdarlehen“ hier zu?

„Wucherdarlehen“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bewusste Ausbeutung der Schwächesituation

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gewährung eines Darlehens
    Der Kreditgeber stellt Nora vorübergehend Geld zur Verfügung.
    erfüllt
  2. 2
    Versprechen oder Gewähren von Vermögensvorteilen
    Nora sagt dem Kreditgeber eine Zinszahlung zu.
    erfüllt
  3. 3
    Gesetzlich erfasste Schwächesituation
    Noras Zwangslage besteht unabhängig davon, ob der Kreditgeber sie kennt.
    erfüllt
  4. 4
    Bewusste Ausbeutung der Schwächesituation
    Mangels Kenntnis fehlt die bewusste Ausbeutung; eine Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB bleibt gesondert zu prüfen.
    fehlt
  5. 5
    Auffälliges Missverhältnis zur Darlehensleistung
    Der vereinbarte Effektivzins übersteigt den vergleichbaren Marktzins um 20 Prozentpunkte.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerNur die überhöhte Zinsabrede wird für nichtig gehalten, während der übrige Darlehensvertrag bestehen bleiben soll.

RichtigBeim Wucherdarlehen ist der gesamte Darlehensvertrag nichtig, nicht lediglich die Zinsabrede.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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