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Wochenfrist

§ 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG · Zivilrecht

Die Wochenfrist des § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG bezeichnet den Zeitraum von einer Woche, innerhalb dessen der Betriebsrat nach ordnungsgemäßer Unterrichtung durch den Arbeitgeber Bedenken gegen eine ordentliche Kündigung unter Angabe der Gründe schriftlich mitteilen muss; äußert sich der Betriebsrat innerhalb dieser Frist nicht, gilt seine Zustimmung als erteilt. Maßgeblich ist der Zugang der vollständigen Unterrichtung beim Betriebsrat; der Zugangstag wird bei der Berechnung nicht mitgerechnet.

Merksatz

Der Zugangstag zählt bei der Berechnung der Wochenfrist nicht mit.

Wann endet die Wochenfrist?Beispiel für eine ordentliche Kündigung: Der Zugangstag zählt nicht mit; die Frist endet am folgenden Montag um 24 Uhr.
  1. Montag, 2. März 2026
    Zugang der Unterrichtung
    Die vollständigen Informationen gehen dem Betriebsratsvorsitzenden zu; der Zugangstag zählt nicht mit.
  2. Montag, 9. März 2026
    Fristende
    Die Frist endet um 24 Uhr.
  1. Zugang der Unterrichtung Die vollständigen Informationen gehen dem Betriebsratsvorsitzenden zu; der Zugangstag zählt nicht mit.
  2. Fristende Die Frist endet um 24 Uhr.
Eine Woche

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Am Montag, dem 2. März 2026, informiert ein Arbeitgeber den Betriebsratsvorsitzenden vollständig über Mara, ihre Beschäftigung und die Gründe für ihre geplante ordentliche Kündigung. Am Montag, dem 9. März 2026, um 15 Uhr erhält der Arbeitgeber ein vom Betriebsratsvorsitzenden unterschriebenes Schreiben des Betriebsrats. Darin erklärt der Betriebsrat, dass er die Kündigung ablehnt, weil Mara die behauptete Arbeitsverweigerung bestreitet. Zuvor hatte sich der Betriebsrat gegenüber dem Arbeitgeber nicht geäußert.

Trifft „Wochenfrist“ hier zu?

„Wochenfrist“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ordentliche Kündigung
    Die beabsichtigte Kündigung ist eine ordentliche Kündigung.
    erfüllt
  2. 2
    Zugang der vollständigen Unterrichtung
    Die vollständigen Informationen erreichen den Betriebsratsvorsitzenden am 2. März 2026.
    erfüllt
  3. 3
    Schriftliche und begründete Mitteilung von Bedenken
    Das unterschriebene Schreiben enthält Bedenken und nennt den dafür maßgeblichen Grund.
    erfüllt
  4. 4
    Mitteilung innerhalb einer Woche
    Die Frist endet am 9. März 2026 um 24 Uhr, sodass das Schreiben rechtzeitig zugeht.
    erfüllt
BFall B

Am Montag, dem 2. März 2026, informiert ein Arbeitgeber den Betriebsratsvorsitzenden vollständig über Mara, ihre Beschäftigung und die Gründe für ihre geplante ordentliche Kündigung. Am Dienstag, dem 10. März 2026, um 15 Uhr erhält der Arbeitgeber ein vom Betriebsratsvorsitzenden unterschriebenes Schreiben des Betriebsrats. Darin erklärt der Betriebsrat, dass er die Kündigung ablehnt, weil Mara die behauptete Arbeitsverweigerung bestreitet. Zuvor hatte sich der Betriebsrat gegenüber dem Arbeitgeber nicht geäußert.

Trifft „Wochenfrist“ hier zu?

„Wochenfrist“ trifft nicht zu.Es fehlt: Mitteilung innerhalb einer Woche

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ordentliche Kündigung
    Die beabsichtigte Kündigung ist eine ordentliche Kündigung.
    erfüllt
  2. 2
    Zugang der vollständigen Unterrichtung
    Die vollständigen Informationen erreichen den Betriebsratsvorsitzenden am 2. März 2026.
    erfüllt
  3. 3
    Schriftliche und begründete Mitteilung von Bedenken
    Das unterschriebene Schreiben enthält Bedenken und nennt den dafür maßgeblichen Grund.
    erfüllt
  4. 4
    Mitteilung innerhalb einer Woche
    Die Frist endete am 9. März 2026 um 24 Uhr; der Zugang am 10. März ist verspätet.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAuch bei einer außerordentlichen Kündigung wird dem Betriebsrat eine Woche für seine Bedenken eingeräumt.

RichtigBei einer außerordentlichen Kündigung muss der Betriebsrat seine Bedenken unverzüglich und spätestens innerhalb von drei Tagen mitteilen.

Rechtsfolge falsch

FehlerDas Schweigen des Betriebsrats wird als fehlende Zustimmung behandelt, die den Ausspruch der Kündigung verhindert.

RichtigBleibt eine Äußerung innerhalb der Wochenfrist aus, wird die Zustimmung des Betriebsrats fingiert.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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