Definitionen
Wochenfrist
§ 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG · ZivilrechtDie Wochenfrist des § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG bezeichnet den Zeitraum von einer Woche, innerhalb dessen der Betriebsrat nach ordnungsgemäßer Unterrichtung durch den Arbeitgeber Bedenken gegen eine ordentliche Kündigung unter Angabe der Gründe schriftlich mitteilen muss; äußert sich der Betriebsrat innerhalb dieser Frist nicht, gilt seine Zustimmung als erteilt. Maßgeblich ist der Zugang der vollständigen Unterrichtung beim Betriebsrat; der Zugangstag wird bei der Berechnung nicht mitgerechnet.
Der Zugangstag zählt bei der Berechnung der Wochenfrist nicht mit.
- Montag, 2. März 2026Zugang der UnterrichtungDie vollständigen Informationen gehen dem Betriebsratsvorsitzenden zu; der Zugangstag zählt nicht mit.
- Montag, 9. März 2026FristendeDie Frist endet um 24 Uhr.
- Zugang der Unterrichtung Die vollständigen Informationen gehen dem Betriebsratsvorsitzenden zu; der Zugangstag zählt nicht mit.
- Fristende Die Frist endet um 24 Uhr.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Am Montag, dem 2. März 2026, informiert ein Arbeitgeber den Betriebsratsvorsitzenden vollständig über Mara, ihre Beschäftigung und die Gründe für ihre geplante ordentliche Kündigung. Am Montag, dem 9. März 2026, um 15 Uhr erhält der Arbeitgeber ein vom Betriebsratsvorsitzenden unterschriebenes Schreiben des Betriebsrats. Darin erklärt der Betriebsrat, dass er die Kündigung ablehnt, weil Mara die behauptete Arbeitsverweigerung bestreitet. Zuvor hatte sich der Betriebsrat gegenüber dem Arbeitgeber nicht geäußert.
Trifft „Wochenfrist“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltOrdentliche KündigungDie beabsichtigte Kündigung ist eine ordentliche Kündigung.
- 2erfülltZugang der vollständigen UnterrichtungDie vollständigen Informationen erreichen den Betriebsratsvorsitzenden am 2. März 2026.
- 3erfülltSchriftliche und begründete Mitteilung von BedenkenDas unterschriebene Schreiben enthält Bedenken und nennt den dafür maßgeblichen Grund.
- 4erfülltMitteilung innerhalb einer WocheDie Frist endet am 9. März 2026 um 24 Uhr, sodass das Schreiben rechtzeitig zugeht.
Am Montag, dem 2. März 2026, informiert ein Arbeitgeber den Betriebsratsvorsitzenden vollständig über Mara, ihre Beschäftigung und die Gründe für ihre geplante ordentliche Kündigung. Am Dienstag, dem 10. März 2026, um 15 Uhr erhält der Arbeitgeber ein vom Betriebsratsvorsitzenden unterschriebenes Schreiben des Betriebsrats. Darin erklärt der Betriebsrat, dass er die Kündigung ablehnt, weil Mara die behauptete Arbeitsverweigerung bestreitet. Zuvor hatte sich der Betriebsrat gegenüber dem Arbeitgeber nicht geäußert.
Trifft „Wochenfrist“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltOrdentliche KündigungDie beabsichtigte Kündigung ist eine ordentliche Kündigung.
- 2erfülltZugang der vollständigen UnterrichtungDie vollständigen Informationen erreichen den Betriebsratsvorsitzenden am 2. März 2026.
- 3erfülltSchriftliche und begründete Mitteilung von BedenkenDas unterschriebene Schreiben enthält Bedenken und nennt den dafür maßgeblichen Grund.
- 4fehltMitteilung innerhalb einer WocheDie Frist endete am 9. März 2026 um 24 Uhr; der Zugang am 10. März ist verspätet.
Typische Fehler
FehlerAuch bei einer außerordentlichen Kündigung wird dem Betriebsrat eine Woche für seine Bedenken eingeräumt.
RichtigBei einer außerordentlichen Kündigung muss der Betriebsrat seine Bedenken unverzüglich und spätestens innerhalb von drei Tagen mitteilen.
FehlerDas Schweigen des Betriebsrats wird als fehlende Zustimmung behandelt, die den Ausspruch der Kündigung verhindert.
RichtigBleibt eine Äußerung innerhalb der Wochenfrist aus, wird die Zustimmung des Betriebsrats fingiert.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema