Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen

Wohnsitz

§ 7 BGB · Zivilrecht

Der Wohnsitz ist der Ort, an dem jemand sich ständig niederlässt. Seine Begründung erfordert eine tatsächliche Niederlassung und den Willen, den Ort zu einem dauerhaften räumlichen Schwerpunkt der Lebensverhältnisse zu machen.

Merksatz

Ein längerer Aufenthalt allein ersetzt nicht den Willen, den Ort zum dauerhaften Lebensschwerpunkt zu machen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Anna zieht in eine Wohnung in Leipzig, richtet sie ein und lebt dort im Alltag. 2Sie will Leipzig auf unbestimmte Zeit zu ihrem Lebensmittelpunkt machen.

Trifft „Wohnsitz“ hier zu?

„Wohnsitz“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatsächliche Niederlassung am Ort
    Anna hat in Leipzig tatsächlich ihre häuslichen Lebensverhältnisse eingerichtet.
    erfüllt
  2. 2
    Niederlassungswille
    Ihr Wille richtet sich auf einen dauerhaften räumlichen Schwerpunkt ihres Lebens in Leipzig.
    erfüllt
BFall B

1Ben bezieht für eine dreimonatige Schulung eine eingerichtete Wohnung in Köln und lebt dort im Alltag. Von Anfang an will er Köln nur für diese Schulung nutzen und danach in seine beibehaltene Wohnung in Bonn zurückkehren.

Trifft „Wohnsitz“ hier zu?

„Wohnsitz“ trifft nicht zu.Es fehlt: Niederlassungswille

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatsächliche Niederlassung am Ort
    Ben hat in Köln tatsächlich eine Unterkunft bezogen und seinen Alltag eingerichtet.
    erfüllt
  2. 2
    Niederlassungswille
    Ben will Köln nur vorübergehend für die Schulung nutzen, nicht als dauerhaften räumlichen Schwerpunkt seines Lebens.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Begründung eines neuen Wohnsitzes wird automatisch als Verlust des bisherigen Wohnsitzes behandelt.

RichtigEin weiterer Wohnsitz kann neben einem bereits bestehenden Wohnsitz begründet werden.

Voraussetzung vergessen

FehlerAllein aus einem längeren Auslandsaufenthalt wird auf die Aufhebung des bisherigen Wohnsitzes geschlossen.

RichtigFür die Aufhebung müssen die tatsächliche Niederlassung beendet und der Wille zu ihrer Aufgabe vorhanden sein.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.