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Wohnung i.S.d. Art. 13 GG

Art. 13 GG · Öffentliches Recht

Wohnung i.S.d. Art. 13 GG ist jeder Raum, den der Einzelne nach außen hin räumlich abgeschirmt und zur Stätte seines privaten Lebens oder beruflichen Wirkens bestimmt hat; erfasst sind neben Wohnräumen im engeren Sinne auch Nebenräume, Keller, Garagen sowie Betriebs- und Geschäftsräume. Betriebs- und Geschäftsräume sind auch dann erfasst, wenn sie für den Publikumsverkehr geöffnet sind.

Merksatz

Entscheidend ist der abgeschirmte Lebens- oder Arbeitsbereich, nicht allein eine Nutzung zum Wohnen.

Wo wird der Wohnungsbegriff geprüft?Ausschnitt aus der Grundrechtsprüfung: Der Wohnungsbegriff klärt den sachlichen Schutzbereich, nicht die Zulässigkeit des Eingriffs.
  1. 1
    Sachlicher Schutzbereich
    Klären, ob die betroffenen Räume unter den Wohnungsbegriff fallen.
  2. 2
    Eingriff
    Prüfen, ob staatliches Handeln die geschützte räumliche Sphäre beeinträchtigt.
  3. 3
    Rechtfertigung
    Die für die jeweilige Maßnahme geltenden verfassungsrechtlichen Voraussetzungen prüfen.
  1. 1
    Sachlicher Schutzbereich Klären, ob die betroffenen Räume unter den Wohnungsbegriff fallen.
  2. 2
    Eingriff Prüfen, ob staatliches Handeln die geschützte räumliche Sphäre beeinträchtigt.
  3. 3
    Rechtfertigung Die für die jeweilige Maßnahme geltenden verfassungsrechtlichen Voraussetzungen prüfen.
Wohnung i.S.d. Art. 13 GG

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Nora betreibt ein Schuhgeschäft 1in einem Raum mit festen Wänden, einer Decke und einer Eingangstür. Während der Öffnungszeiten können Kunden ohne Anmeldung eintreten.

Trifft „Wohnung i.S.d. Art. 13 GG“ hier zu?

„Wohnung i.S.d. Art. 13 GG“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Räumlich abgeschirmter Raum
    Die bauliche Umschließung grenzt den Raum nach außen ab, auch wenn Kunden eintreten dürfen.
    erfüllt
  2. 2
    Bestimmung zum privaten Leben oder beruflichen Wirken
    Nora nutzt den Raum für ihre berufliche Tätigkeit.
    erfüllt
BFall B

2Nora verkauft regelmäßig Schuhe von einem Tisch auf einer frei zugänglichen Wiese aus. Um den Tisch gibt es weder Wände noch einen Zaun oder eine Überdachung.

Trifft „Wohnung i.S.d. Art. 13 GG“ hier zu?

„Wohnung i.S.d. Art. 13 GG“ trifft nicht zu.Es fehlt: Räumlich abgeschirmter Raum

An der Definition geprüft

  1. 1
    Räumlich abgeschirmter Raum
    Die offene Verkaufsfläche besitzt keine räumliche Abschirmung.
    fehlt
  2. 2
    Bestimmung zum privaten Leben oder beruflichen Wirken
    Nora hat den Platz für ihre regelmäßige berufliche Tätigkeit bestimmt.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerGeschäftsräume werden wegen des freien Kundenzugangs aus dem Schutzbereich ausgeschlossen.

RichtigAuch während der Öffnung für Kunden gehören Betriebs- und Geschäftsräume zum Schutzbereich.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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