Definitionen
Wohnung i.S.d. Art. 13 GG
Art. 13 GG · Öffentliches RechtWohnung i.S.d. Art. 13 GG ist jeder Raum, den der Einzelne nach außen hin räumlich abgeschirmt und zur Stätte seines privaten Lebens oder beruflichen Wirkens bestimmt hat; erfasst sind neben Wohnräumen im engeren Sinne auch Nebenräume, Keller, Garagen sowie Betriebs- und Geschäftsräume. Betriebs- und Geschäftsräume sind auch dann erfasst, wenn sie für den Publikumsverkehr geöffnet sind.
Entscheidend ist der abgeschirmte Lebens- oder Arbeitsbereich, nicht allein eine Nutzung zum Wohnen.
- 1Sachlicher SchutzbereichKlären, ob die betroffenen Räume unter den Wohnungsbegriff fallen.
- 2EingriffPrüfen, ob staatliches Handeln die geschützte räumliche Sphäre beeinträchtigt.
- 3RechtfertigungDie für die jeweilige Maßnahme geltenden verfassungsrechtlichen Voraussetzungen prüfen.
- 1Sachlicher Schutzbereich Klären, ob die betroffenen Räume unter den Wohnungsbegriff fallen.
- 2Eingriff Prüfen, ob staatliches Handeln die geschützte räumliche Sphäre beeinträchtigt.
- 3Rechtfertigung Die für die jeweilige Maßnahme geltenden verfassungsrechtlichen Voraussetzungen prüfen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Nora betreibt ein Schuhgeschäft 1in einem Raum mit festen Wänden, einer Decke und einer Eingangstür. Während der Öffnungszeiten können Kunden ohne Anmeldung eintreten.
Trifft „Wohnung i.S.d. Art. 13 GG“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRäumlich abgeschirmter RaumDie bauliche Umschließung grenzt den Raum nach außen ab, auch wenn Kunden eintreten dürfen.
- 2erfülltBestimmung zum privaten Leben oder beruflichen WirkenNora nutzt den Raum für ihre berufliche Tätigkeit.
2Nora verkauft regelmäßig Schuhe von einem Tisch auf einer frei zugänglichen Wiese aus. Um den Tisch gibt es weder Wände noch einen Zaun oder eine Überdachung.
Trifft „Wohnung i.S.d. Art. 13 GG“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltRäumlich abgeschirmter RaumDie offene Verkaufsfläche besitzt keine räumliche Abschirmung.
- 2erfülltBestimmung zum privaten Leben oder beruflichen WirkenNora hat den Platz für ihre regelmäßige berufliche Tätigkeit bestimmt.
Typische Fehler
FehlerGeschäftsräume werden wegen des freien Kundenzugangs aus dem Schutzbereich ausgeschlossen.
RichtigAuch während der Öffnung für Kunden gehören Betriebs- und Geschäftsräume zum Schutzbereich.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema