Definitionen
Wohnsitzfreiheit
Art. 11 Abs. 1 GG · Öffentliches RechtDie Wohnsitzfreiheit ist das aus Art. 11 Abs. 1 GG folgende Grundrecht, wonach jeder Deutsche das Recht hat, an jedem Ort innerhalb des Bundesgebietes seinen Wohnsitz frei zu wählen und zu begründen.
Die Wohnsitzfreiheit schützt die Wohnortwahl im Inland; die Wohnsitznahme im Ausland fällt nicht darunter.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea hat die deutsche Staatsangehörigkeit und lebte bisher in Hamburg. Sie hat Leipzig in Sachsen selbst als neuen Wohnort ausgesucht und lebt dort dauerhaft in einer gemieteten Wohnung.
Trifft „Wohnsitzfreiheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDeutscher im Sinne des GrundgesetzesLea ist als deutsche Staatsangehörige Deutsche im Sinne des Grundgesetzes.
- 2erfülltWohnort innerhalb des BundesgebietesLeipzig liegt im Bundesgebiet.
- 3erfülltFreie Wahl und Begründung eines WohnsitzesLea wählt den neuen Wohnort selbst und lässt sich dort dauerhaft nieder.
1Lea hat die deutsche Staatsangehörigkeit und lebte bisher in Hamburg. 3Sie hat Lyon in Frankreich selbst als neuen Wohnort ausgesucht und lebt dort dauerhaft in einer gemieteten Wohnung.
Trifft „Wohnsitzfreiheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDeutscher im Sinne des GrundgesetzesLea ist als deutsche Staatsangehörige Deutsche im Sinne des Grundgesetzes.
- 2fehltWohnort innerhalb des BundesgebietesLyon liegt in Frankreich und damit außerhalb des Bundesgebietes.
- 3erfülltFreie Wahl und Begründung eines WohnsitzesLea wählt den neuen Wohnort selbst und lässt sich dort dauerhaft nieder.
Typische Fehler
FehlerJede staatliche Beschränkung der freien Wohnortwahl wird für verfassungswidrig gehalten.
RichtigEine Beschränkung kann zulässig sein, wenn sie eine gesetzliche Grundlage hat und die weiteren Voraussetzungen des Art. 11 Abs. 2 GG erfüllt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema