Definitionen
Wucher (Zivilrecht)
§ 138 Abs. 2 BGB · ZivilrechtWucher ist ein nichtiges Rechtsgeschäft, bei dem jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Wucher erfasst nicht bloß schlechte Geschäfte, sondern das bewusste Übervorteilen unter Ausnutzung einer persönlichen Schwäche.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Nach dem Ausfall ihrer Heizung bei starkem Frost benötigt Lea sofort eine Reparatur, weil ihre Wohnung sonst unbewohnbar wird und sie nirgends unterkommen kann. Nur Tom kann sofort kommen. Tom kennt Leas Lage und fordert wegen ihrer fehlenden Ausweichmöglichkeit 4.000 Euro. Er vereinbart mit Lea für die Reparatur 4.000 Euro, obwohl er weiß, dass dieselbe sofortige Reparatur am Ort üblicherweise 400 Euro kostet.
Trifft „Wucher (Zivilrecht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVermögensvorteil als GegenleistungLea verspricht Tom eine Zahlung für seine Reparaturleistung.
- 2erfülltAuffälliges MissverhältnisDer vereinbarte Preis beträgt das Zehnfache des üblichen Preises für dieselbe Leistung.
- 3erfülltGesetzlich erfasste SchwächesituationDie drohende Unbewohnbarkeit ohne Unterkunftsalternative bringt Lea in eine Zwangslage.
- 4erfülltBewusste AusbeutungTom nutzt Leas erkannte Zwangslage gezielt aus, um den überhöhten Preis durchzusetzen.
Nach dem Ausfall ihrer Heizung bei starkem Frost benötigt Lea sofort eine Reparatur, weil ihre Wohnung sonst unbewohnbar wird und sie nirgends unterkommen kann. Nur Tom kann sofort kommen. Tom weiß jedoch nicht, dass Lea dort wohnt und keine andere Unterkunft hat, sondern hält die Wohnung für unbewohnt. Er vereinbart mit Lea für die Reparatur 4.000 Euro, obwohl er weiß, dass dieselbe sofortige Reparatur am Ort üblicherweise 400 Euro kostet.
Trifft „Wucher (Zivilrecht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVermögensvorteil als GegenleistungLea verspricht Tom eine Zahlung für seine Reparaturleistung.
- 2erfülltAuffälliges MissverhältnisDer vereinbarte Preis beträgt das Zehnfache des üblichen Preises für dieselbe Leistung.
- 3erfülltGesetzlich erfasste SchwächesituationLea befindet sich unabhängig von Toms Kenntnis in einer Zwangslage.
- 4fehltBewusste AusbeutungTom kennt Leas Zwangslage nicht und nutzt sie deshalb nicht bewusst aus; eine Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB bleibt gesondert zu prüfen.
Typische Fehler
FehlerDer Betroffene müsse das Geschäft erst anfechten, damit es unwirksam werde.
RichtigDas Geschäft ist von Anfang an nichtig; eine Anfechtung ist dafür nicht erforderlich.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema