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Wucher (Zivilrecht)

§ 138 Abs. 2 BGB · Zivilrecht

Wucher ist ein nichtiges Rechtsgeschäft, bei dem jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Merksatz

Wucher erfasst nicht bloß schlechte Geschäfte, sondern das bewusste Übervorteilen unter Ausnutzung einer persönlichen Schwäche.

Wucher oder wucherähnliches Rechtsgeschäft?Beide erfassen auffällige wirtschaftliche Ungleichgewichte. Die Anforderungen an die Schwächesituation und die subjektive Seite unterscheiden sich.
Wucher
Wucherähnliches Rechtsgeschäft
Wertverhältnis
Auffälliges wirtschaftliches Ungleichgewicht zwischen den ausgetauschten Leistungen.
Ebenfalls ein auffälliges wirtschaftliches Ungleichgewicht zwischen den ausgetauschten Leistungen.
Schwächesituation
Eine der vier gesetzlich benannten Schwächesituationen ist erforderlich.
Keine dieser vier Schwächesituationen ist erforderlich.
Subjektive Seite
Bewusstes Ausnutzen der Schwächesituation.
Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Nach dem Ausfall ihrer Heizung bei starkem Frost benötigt Lea sofort eine Reparatur, weil ihre Wohnung sonst unbewohnbar wird und sie nirgends unterkommen kann. Nur Tom kann sofort kommen. Tom kennt Leas Lage und fordert wegen ihrer fehlenden Ausweichmöglichkeit 4.000 Euro. Er vereinbart mit Lea für die Reparatur 4.000 Euro, obwohl er weiß, dass dieselbe sofortige Reparatur am Ort üblicherweise 400 Euro kostet.

Trifft „Wucher (Zivilrecht)“ hier zu?

„Wucher (Zivilrecht)“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vermögensvorteil als Gegenleistung
    Lea verspricht Tom eine Zahlung für seine Reparaturleistung.
    erfüllt
  2. 2
    Auffälliges Missverhältnis
    Der vereinbarte Preis beträgt das Zehnfache des üblichen Preises für dieselbe Leistung.
    erfüllt
  3. 3
    Gesetzlich erfasste Schwächesituation
    Die drohende Unbewohnbarkeit ohne Unterkunftsalternative bringt Lea in eine Zwangslage.
    erfüllt
  4. 4
    Bewusste Ausbeutung
    Tom nutzt Leas erkannte Zwangslage gezielt aus, um den überhöhten Preis durchzusetzen.
    erfüllt
BFall B

Nach dem Ausfall ihrer Heizung bei starkem Frost benötigt Lea sofort eine Reparatur, weil ihre Wohnung sonst unbewohnbar wird und sie nirgends unterkommen kann. Nur Tom kann sofort kommen. Tom weiß jedoch nicht, dass Lea dort wohnt und keine andere Unterkunft hat, sondern hält die Wohnung für unbewohnt. Er vereinbart mit Lea für die Reparatur 4.000 Euro, obwohl er weiß, dass dieselbe sofortige Reparatur am Ort üblicherweise 400 Euro kostet.

Trifft „Wucher (Zivilrecht)“ hier zu?

„Wucher (Zivilrecht)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bewusste Ausbeutung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vermögensvorteil als Gegenleistung
    Lea verspricht Tom eine Zahlung für seine Reparaturleistung.
    erfüllt
  2. 2
    Auffälliges Missverhältnis
    Der vereinbarte Preis beträgt das Zehnfache des üblichen Preises für dieselbe Leistung.
    erfüllt
  3. 3
    Gesetzlich erfasste Schwächesituation
    Lea befindet sich unabhängig von Toms Kenntnis in einer Zwangslage.
    erfüllt
  4. 4
    Bewusste Ausbeutung
    Tom kennt Leas Zwangslage nicht und nutzt sie deshalb nicht bewusst aus; eine Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB bleibt gesondert zu prüfen.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDer Betroffene müsse das Geschäft erst anfechten, damit es unwirksam werde.

RichtigDas Geschäft ist von Anfang an nichtig; eine Anfechtung ist dafür nicht erforderlich.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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