Definitionen
Wucher (Strafrecht)
§ 291 StGB · StrafrechtWucher ist das Ausbeuten einer Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche einer anderen Person, indem sich der Täter oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Ein auffällig überhöhter Preis allein genügt nicht; erforderlich ist außerdem die Ausbeutung einer Schwächesituation.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Maras einzige Heizung ist bei starkem Frost ausgefallen; für die dringend nötige Reparatur fehlen ihr 1.000 Euro, die sie weder bei einer Bank noch von anderen rechtzeitig bekommen kann. Paul kennt ihre Lage und verlangt gerade deshalb für ein Darlehen über 1.000 Euro mit einjähriger Laufzeit insgesamt 1.000 Euro Zinsen. Paul weiß, dass bei gleichem Ausfallrisiko und gleicher Laufzeit für 1.000 Euro üblicherweise insgesamt 100 Euro Zinsen anfallen; weitere Kosten verlangt er nicht. Mara sagt Paul zu, nach einem Jahr die geliehenen 1.000 Euro und die geforderten Zinsen zu zahlen.
Trifft „Wucher (Strafrecht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBesondere Schwächesituation des BetroffenenDer dringende Geldbedarf zur Wiederherstellung der Heizung ohne rechtzeitig verfügbare Alternative begründet eine Zwangslage.
- 2erfülltAusnutzung dieser SchwächesituationPaul nutzt Maras Notlage bewusst dazu, besonders hohe Zinsen durchzusetzen.
- 3erfülltVorteilszusage oder Vorteilsgewährung als GegenleistungPaul erhält die Zusage einer Zinszahlung als Gegenleistung für das Darlehen.
- 4erfülltAuffälliges Missverhältnis von Vorteil und LeistungDie verlangten Zinsen betragen das Zehnfache der marktüblichen Zinsen für ein vergleichbares Darlehen.
1Maras einzige Heizung ist bei starkem Frost ausgefallen; für die dringend nötige Reparatur fehlen ihr 1.000 Euro, die sie weder bei einer Bank noch von anderen rechtzeitig bekommen kann. Paul weiß nichts von ihrer Lage und ist sicher, dass sie das Geld nicht dringend braucht; 4er verlangt für ein Darlehen über 1.000 Euro mit einjähriger Laufzeit insgesamt 1.000 Euro Zinsen. Paul weiß, dass bei gleichem Ausfallrisiko und gleicher Laufzeit für 1.000 Euro üblicherweise insgesamt 100 Euro Zinsen anfallen; weitere Kosten verlangt er nicht. 3Mara sagt Paul zu, nach einem Jahr die geliehenen 1.000 Euro und die geforderten Zinsen zu zahlen.
Trifft „Wucher (Strafrecht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBesondere Schwächesituation des BetroffenenMara befindet sich wegen des dringenden Reparaturbedarfs und fehlender rechtzeitiger Finanzierungsmöglichkeiten in einer Zwangslage.
- 2fehltAusnutzung dieser SchwächesituationPaul kennt Maras Notlage nicht und nutzt sie deshalb nicht bewusst zur Erlangung seines Vorteils aus.
- 3erfülltVorteilszusage oder Vorteilsgewährung als GegenleistungMara verspricht Paul die geforderten Zinsen als Gegenleistung für das Darlehen.
- 4erfülltAuffälliges Missverhältnis von Vorteil und LeistungAuch hier übersteigen die verlangten Zinsen die marktüblichen Zinsen für ein vergleichbares Darlehen um das Zehnfache.
Typische Fehler
FehlerDie Tat wird erst dann als vollendet angesehen, wenn das Opfer tatsächlich gezahlt hat.
RichtigBei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen genügt bereits die Zusage des wirtschaftlichen Vorteils.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema