Definitionen
Vorsatztheorie
§ 17 StGB · StrafrechtDie Vorsatztheorie ist eine heute überholte Irrtumslehre, nach der das aktuelle Unrechtsbewusstsein zum Vorsatz gehört, sodass auch ein vermeidbarer Verbotsirrtum den Vorsatz entfallen lässt und nur eine Bestrafung wegen Fahrlässigkeit in Betracht kommt, sofern das Gesetz fahrlässiges Handeln unter Strafe stellt und die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die heute herrschende und in § 17 StGB kodifizierte Schuldtheorie behandelt das Unrechtsbewusstsein dagegen als eigenständiges Schuldelement, dessen unvermeidbares Fehlen die Schuld ausschließt und dessen vermeidbares Fehlen lediglich zu einer Strafmilderung nach § 49 Abs. 1 StGB führen kann, ohne den Vorsatz zu berühren.
Ein vermeidbarer Verbotsirrtum betrifft nach der Vorsatztheorie den Vorsatz, nach geltendem Recht dagegen die Schuld.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Studentin stellt in einem Referat 1ein Modell zur strafrechtlichen Behandlung von Irrtümern vor. 2In ihrem Prüfungsschema steht das Wissen um das Unrecht der Tat innerhalb des Vorsatzes. Sie erklärt, dass dieses Wissen bei der Tat tatsächlich vorhanden sein muss.
Trifft „Vorsatztheorie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStrafrechtliche Lehre zur Behandlung von IrrtümernDas vorgestellte Modell erklärt den Umgang mit strafrechtlichen Irrtümern.
- 2erfülltAktuelles Unrechtsbewusstsein als VorsatzbestandteilDas Modell verlangt tatsächliche Unrechtseinsicht als Bestandteil des Vorsatzes.
Eine Studentin stellt in einem Referat 1ein Modell zur strafrechtlichen Behandlung von Irrtümern vor. In ihrem Prüfungsschema steht das Wissen um das Unrecht der Tat getrennt vom Vorsatz im Abschnitt über die Schuld. Sie erklärt, dass bei einem Irrtum über das Verbot zu untersuchen ist, ob er vermeidbar war.
Trifft „Vorsatztheorie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStrafrechtliche Lehre zur Behandlung von IrrtümernAuch dieses Modell erklärt den Umgang mit strafrechtlichen Irrtümern.
- 2fehltAktuelles Unrechtsbewusstsein als VorsatzbestandteilDas Modell ordnet das Unrechtsbewusstsein der Schuld statt dem Vorsatz zu und entspricht damit der Schuldtheorie.
Typische Fehler
FehlerNach dem Vorsatzausschluss nach der Vorsatztheorie automatisch wegen Fahrlässigkeit bestrafen.
RichtigAuch nach dieser Theorie setzt eine Fahrlässigkeitsstrafe eine entsprechende gesetzliche Strafdrohung und sämtliche Fahrlässigkeitsvoraussetzungen voraus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema