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Vorsatztheorie

§ 17 StGB · Strafrecht

Die Vorsatztheorie ist eine heute überholte Irrtumslehre, nach der das aktuelle Unrechtsbewusstsein zum Vorsatz gehört, sodass auch ein vermeidbarer Verbotsirrtum den Vorsatz entfallen lässt und nur eine Bestrafung wegen Fahrlässigkeit in Betracht kommt, sofern das Gesetz fahrlässiges Handeln unter Strafe stellt und die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die heute herrschende und in § 17 StGB kodifizierte Schuldtheorie behandelt das Unrechtsbewusstsein dagegen als eigenständiges Schuldelement, dessen unvermeidbares Fehlen die Schuld ausschließt und dessen vermeidbares Fehlen lediglich zu einer Strafmilderung nach § 49 Abs. 1 StGB führen kann, ohne den Vorsatz zu berühren.

Merksatz

Ein vermeidbarer Verbotsirrtum betrifft nach der Vorsatztheorie den Vorsatz, nach geltendem Recht dagegen die Schuld.

Wohin gehört das Unrechtsbewusstsein?Die historische Vorsatztheorie ordnet das Unrechtsbewusstsein dem Vorsatz zu. Das geltende Recht folgt dagegen der Schuldtheorie.
Vorsatztheorie
Schuldtheorie
Stellung im Delikt
Aktuelles Unrechtsbewusstsein ist Bestandteil des Vorsatzes.
Unrechtsbewusstsein ist ein eigenständiges Schuldelement.
Vermeidbarer Irrtum
Vorsatz entfällt; Fahrlässigkeitsstrafe kommt bei entsprechender Strafbarkeit und erfüllten Voraussetzungen in Betracht.
Vorsatz bleibt unberührt; eine Strafmilderung ist möglich.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Studentin stellt in einem Referat 1ein Modell zur strafrechtlichen Behandlung von Irrtümern vor. 2In ihrem Prüfungsschema steht das Wissen um das Unrecht der Tat innerhalb des Vorsatzes. Sie erklärt, dass dieses Wissen bei der Tat tatsächlich vorhanden sein muss.

Trifft „Vorsatztheorie“ hier zu?

„Vorsatztheorie“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Strafrechtliche Lehre zur Behandlung von Irrtümern
    Das vorgestellte Modell erklärt den Umgang mit strafrechtlichen Irrtümern.
    erfüllt
  2. 2
    Aktuelles Unrechtsbewusstsein als Vorsatzbestandteil
    Das Modell verlangt tatsächliche Unrechtseinsicht als Bestandteil des Vorsatzes.
    erfüllt
BFall B

Eine Studentin stellt in einem Referat 1ein Modell zur strafrechtlichen Behandlung von Irrtümern vor. In ihrem Prüfungsschema steht das Wissen um das Unrecht der Tat getrennt vom Vorsatz im Abschnitt über die Schuld. Sie erklärt, dass bei einem Irrtum über das Verbot zu untersuchen ist, ob er vermeidbar war.

Trifft „Vorsatztheorie“ hier zu?

„Vorsatztheorie“ trifft nicht zu.Es fehlt: Aktuelles Unrechtsbewusstsein als Vorsatzbestandteil

An der Definition geprüft

  1. 1
    Strafrechtliche Lehre zur Behandlung von Irrtümern
    Auch dieses Modell erklärt den Umgang mit strafrechtlichen Irrtümern.
    erfüllt
  2. 2
    Aktuelles Unrechtsbewusstsein als Vorsatzbestandteil
    Das Modell ordnet das Unrechtsbewusstsein der Schuld statt dem Vorsatz zu und entspricht damit der Schuldtheorie.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerNach dem Vorsatzausschluss nach der Vorsatztheorie automatisch wegen Fahrlässigkeit bestrafen.

RichtigAuch nach dieser Theorie setzt eine Fahrlässigkeitsstrafe eine entsprechende gesetzliche Strafdrohung und sämtliche Fahrlässigkeitsvoraussetzungen voraus.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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