Definitionen
Vollstreckungsschuldner
Öffentliches RechtVollstreckungsschuldner ist die natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personenvereinigung, gegen die sich die Verwaltungsvollstreckung richtet, also der gegenüber die Vollstreckungsbehörde die zwangsweise Durchsetzung einer öffentlich-rechtlichen Pflicht (Geldforderung, Handlung, Duldung oder Unterlassung) betreibt. Regelmäßig wurde sie zuvor durch Verwaltungsakt verpflichtet; in gesetzlich vorgesehenen Fällen ist eine Vollstreckung auch ohne vorausgehenden Verwaltungsakt möglich.
Entscheidend ist, gegen wen vollstreckt wird, nicht wer lediglich am Verfahren beteiligt ist.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Anna erhält von einem Bundesamt einen 2Bescheid über eine fällige Verwaltungsgebühr. Sie zahlt auch nach einer Mahnung nicht. 3Das zuständige Hauptzollamt pfändet vier Wochen nach der Mahnung Annas Bankguthaben.
Trifft „Vollstreckungsschuldner“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNatürliche oder juristische Person oder rechtsfähige PersonenvereinigungAnna ist eine natürliche Person.
- 2erfülltÖffentlich-rechtliche Pflicht als VollstreckungsgegenstandDurchgesetzt wird die öffentlich-rechtliche Pflicht zur Zahlung der Verwaltungsgebühr.
- 3erfülltVollstreckung gegen diese PersonDer Vollstreckungszugriff richtet sich gegen Anna und ihr Vermögen.
1Clara ist die Anwältin von Anna und vertritt sie gegenüber einem Bundesamt. Anna erhält von diesem Amt einen 2Bescheid über eine fällige Verwaltungsgebühr und zahlt auch nach einer Mahnung nicht. Das zuständige Hauptzollamt pfändet vier Wochen nach der Mahnung ausschließlich Annas Bankguthaben und schickt die Unterlagen an Clara als Vertreterin.
Trifft „Vollstreckungsschuldner“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNatürliche oder juristische Person oder rechtsfähige PersonenvereinigungClara ist eine natürliche Person.
- 2erfülltÖffentlich-rechtliche Pflicht als VollstreckungsgegenstandGegenstand der Vollstreckung ist Annas öffentlich-rechtliche Gebührenpflicht.
- 3fehltVollstreckung gegen diese PersonDie Vollstreckung richtet sich allein gegen Anna; Clara erhält die Unterlagen nur als Vertreterin.
Typische Fehler
FehlerDer Vollstreckungsschuldner wird ausschließlich mit dem Adressaten eines bereits erlassenen Verwaltungsakts gleichgesetzt.
RichtigAuch bei einer gesetzlich zugelassenen Vollstreckung ohne vorausgehenden Verwaltungsakt gibt es einen Vollstreckungsschuldner.