Definitionen
Vertrauensbetätigung
§§ 48 Abs. 2, 49 Abs. 6 VwVfG · Öffentliches RechtEine Vertrauensbetätigung liegt vor, wenn der Bürger im Vertrauen auf einen staatlichen Hoheitsakt (insbesondere einen begünstigenden Verwaltungsakt) Vermögensdispositionen oder sonstige schutzwürdige Maßnahmen vorgenommen hat, die er bei Kenntnis der Rechtswidrigkeit oder des Wegfalls des Aktes nicht oder nicht in dieser Weise getroffen hätte. Sie kann bei § 48 Abs. 2 VwVfG die Schutzwürdigkeit des Vertrauens und damit eine Begrenzung der Rücknahme begründen. Bei § 49 Abs. 6 VwVfG geht es hingegen unter den dort genannten Voraussetzungen um einen Entschädigungsanspruch, nicht um eine Widerrufssperre.
Die Maßnahme muss gerade auf dem Vertrauen in den Bestand des Hoheitsakts beruhen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Die Gemeinde bewilligt einem Kulturverein 1.000 Euro, die er frei verwenden darf. 2Daraufhin kauft und bezahlt der Verein eine Musikanlage für seine Veranstaltungen. 3Hätte der Verein gewusst, dass die Bewilligung später aufgehoben wird, hätte er die Anlage nicht gekauft.
Trifft „Vertrauensbetätigung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatlicher HoheitsaktDie Bewilligung der Gemeinde ist ein begünstigender Verwaltungsakt.
- 2erfülltVermögensdisposition oder sonstige schutzwürdige MaßnahmeMit dem Kauf und der Zahlung hat der Verein über sein Vermögen verfügt.
- 3erfülltKausalität des Vertrauens für die MaßnahmeDer Verein hat die Anlage gerade wegen seines Vertrauens auf den Fortbestand der Bewilligung gekauft.
1Die Gemeinde bewilligt einem Kulturverein 1.000 Euro, die er frei verwenden darf. 2Danach kauft und bezahlt der Verein eine Musikanlage für seine Veranstaltungen. Den Kauf hätte er in gleicher Weise auch dann getätigt, wenn er vom späteren Wegfall der Bewilligung gewusst hätte.
Trifft „Vertrauensbetätigung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatlicher HoheitsaktDie Bewilligung der Gemeinde ist ein begünstigender Verwaltungsakt.
- 2erfülltVermögensdisposition oder sonstige schutzwürdige MaßnahmeMit dem Kauf und der Zahlung hat der Verein über sein Vermögen verfügt.
- 3fehltKausalität des Vertrauens für die MaßnahmeDer Verein hätte denselben Kauf auch bei Kenntnis des späteren Wegfalls vorgenommen.
Typische Fehler
FehlerAus einer Vertrauensbetätigung wird abgeleitet, dass § 49 Abs. 6 VwVfG den Widerruf verhindert.
Richtig§ 49 Abs. 6 VwVfG betrifft unter seinen weiteren Voraussetzungen eine Entschädigung, nicht den Ausschluss des Widerrufs.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema