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Vertrauensbetätigung

§§ 48 Abs. 2, 49 Abs. 6 VwVfG · Öffentliches Recht

Eine Vertrauensbetätigung liegt vor, wenn der Bürger im Vertrauen auf einen staatlichen Hoheitsakt (insbesondere einen begünstigenden Verwaltungsakt) Vermögensdispositionen oder sonstige schutzwürdige Maßnahmen vorgenommen hat, die er bei Kenntnis der Rechtswidrigkeit oder des Wegfalls des Aktes nicht oder nicht in dieser Weise getroffen hätte. Sie kann bei § 48 Abs. 2 VwVfG die Schutzwürdigkeit des Vertrauens und damit eine Begrenzung der Rücknahme begründen. Bei § 49 Abs. 6 VwVfG geht es hingegen unter den dort genannten Voraussetzungen um einen Entschädigungsanspruch, nicht um eine Widerrufssperre.

Merksatz

Die Maßnahme muss gerade auf dem Vertrauen in den Bestand des Hoheitsakts beruhen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Die Gemeinde bewilligt einem Kulturverein 1.000 Euro, die er frei verwenden darf. 2Daraufhin kauft und bezahlt der Verein eine Musikanlage für seine Veranstaltungen. 3Hätte der Verein gewusst, dass die Bewilligung später aufgehoben wird, hätte er die Anlage nicht gekauft.

Trifft „Vertrauensbetätigung“ hier zu?

„Vertrauensbetätigung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Staatlicher Hoheitsakt
    Die Bewilligung der Gemeinde ist ein begünstigender Verwaltungsakt.
    erfüllt
  2. 2
    Vermögensdisposition oder sonstige schutzwürdige Maßnahme
    Mit dem Kauf und der Zahlung hat der Verein über sein Vermögen verfügt.
    erfüllt
  3. 3
    Kausalität des Vertrauens für die Maßnahme
    Der Verein hat die Anlage gerade wegen seines Vertrauens auf den Fortbestand der Bewilligung gekauft.
    erfüllt
BFall B

1Die Gemeinde bewilligt einem Kulturverein 1.000 Euro, die er frei verwenden darf. 2Danach kauft und bezahlt der Verein eine Musikanlage für seine Veranstaltungen. Den Kauf hätte er in gleicher Weise auch dann getätigt, wenn er vom späteren Wegfall der Bewilligung gewusst hätte.

Trifft „Vertrauensbetätigung“ hier zu?

„Vertrauensbetätigung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Kausalität des Vertrauens für die Maßnahme

An der Definition geprüft

  1. 1
    Staatlicher Hoheitsakt
    Die Bewilligung der Gemeinde ist ein begünstigender Verwaltungsakt.
    erfüllt
  2. 2
    Vermögensdisposition oder sonstige schutzwürdige Maßnahme
    Mit dem Kauf und der Zahlung hat der Verein über sein Vermögen verfügt.
    erfüllt
  3. 3
    Kausalität des Vertrauens für die Maßnahme
    Der Verein hätte denselben Kauf auch bei Kenntnis des späteren Wegfalls vorgenommen.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus einer Vertrauensbetätigung wird abgeleitet, dass § 49 Abs. 6 VwVfG den Widerruf verhindert.

Richtig§ 49 Abs. 6 VwVfG betrifft unter seinen weiteren Voraussetzungen eine Entschädigung, nicht den Ausschluss des Widerrufs.

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