Definitionen
Verkehrsfremder Eingriff
§ 315b StGB · StrafrechtEin verkehrsfremder Eingriff ist eine die Verkehrssicherheit beeinträchtigende Einwirkung auf den öffentlichen Straßenverkehr, die von außen kommt oder in einem bewusst zweckwidrigen Fahrzeugeinsatz in verkehrsfeindlicher Einstellung besteht. Bei Eingriffen aus dem fließenden Verkehr verlangt die Rechtsprechung zusätzlich zumindest bedingten Schädigungsvorsatz.
Gefährliches Fahrverhalten allein genügt nicht für einen verkehrsfremden Eingriff.
- 1Verkehrsfremder EingriffAußeneingriff oder verkehrsfeindlicher Fahrzeugmissbrauch mit mindestens bedingtem Schädigungsvorsatz.
- 2Beeinträchtigung der VerkehrssicherheitDie Handlung muss eine unsichere Verkehrslage herbeiführen.
- 3Konkrete GefahrAus der Verkehrsbeeinträchtigung muss eine konkrete Gefahr für ein gesetzlich geschütztes Rechtsgut entstehen.
- 1Verkehrsfremder Eingriff Außeneingriff oder verkehrsfeindlicher Fahrzeugmissbrauch mit mindestens bedingtem Schädigungsvorsatz.
- 2Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit Die Handlung muss eine unsichere Verkehrslage herbeiführen.
- 3Konkrete Gefahr Aus der Verkehrsbeeinträchtigung muss eine konkrete Gefahr für ein gesetzlich geschütztes Rechtsgut entstehen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Auf einer für alle geöffneten Straße fährt Timo mit seinem Auto gezielt auf einen Polizisten zu, der ihn anhalten will. 2Er will den Polizisten durch das herannahende Auto zum Wegspringen zwingen, um weiterfahren zu können. 4Dass er den Polizisten dabei anfahren und verletzen könnte, nimmt Timo in Kauf. 3Der Polizist kann sich erst im letzten Augenblick mit einem Sprung vor dem Auto retten.
Trifft „Verkehrsfremder Eingriff“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEinwirkung auf den öffentlichen StraßenverkehrTimo handelt im Straßenverkehr auf einer allgemein zugänglichen Straße.
- 2erfülltAußeneinwirkung oder bewusst verkehrsfeindlicher FahrzeugeinsatzTimo nutzt das Auto bewusst als Drohmittel gegen den Polizisten und nicht lediglich zur Fortbewegung.
- 3erfülltBeeinträchtigung der VerkehrssicherheitDas gezielte Zufahren schafft eine unmittelbar unfallträchtige Verkehrslage.
- 4erfülltBei Inneneingriffen: zumindest bedingter SchädigungsvorsatzTimo handelt als Fahrzeugführer und akzeptiert eine Verletzung des Polizisten.
Um seinen Zug zu erreichen, 1fährt Timo mit seinem Auto auf einer für alle geöffneten Straße trotz roter Ampel in eine Kreuzung. Er möchte möglichst schnell zum Bahnhof gelangen und will niemanden zum Ausweichen zwingen. 4Dass er einen kreuzenden Fußgänger anfahren und verletzen könnte, nimmt er in Kauf. 3Der Fußgänger kann sich erst im letzten Augenblick mit einem Sprung vor dem Auto retten.
Trifft „Verkehrsfremder Eingriff“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEinwirkung auf den öffentlichen StraßenverkehrTimo beeinflusst das Verkehrsgeschehen auf einer allgemein zugänglichen Straße.
- 2fehltAußeneinwirkung oder bewusst verkehrsfeindlicher FahrzeugeinsatzTimo verwendet das Auto weiterhin zur Fortbewegung und nicht bewusst als Angriffs- oder Nötigungsmittel.
- 3erfülltBeeinträchtigung der VerkehrssicherheitDie Fahrt über die rote Ampel führt zu einer unmittelbar unfallträchtigen Verkehrslage.
- 4erfülltBei Inneneingriffen: zumindest bedingter SchädigungsvorsatzTimo akzeptiert eine Verletzung des Fußgängers; dies allein macht die Fahrt noch nicht zum verkehrsfremden Eingriff.
Typische Fehler
FehlerEin verkehrsfremder Eingriff wird ausgeschlossen, sobald der Täter selbst ein Fahrzeug führt.
RichtigAuch ein Fahrzeugführer kann verkehrsfremd eingreifen, wenn er das Fahrzeug bewusst verkehrsfeindlich zweckentfremdet und dabei zumindest mit bedingtem Schädigungsvorsatz handelt.
FehlerAus dem verkehrsfremden Eingriff und der beeinträchtigten Verkehrssicherheit wird unmittelbar auf die Vollendung des § 315b Abs. 1 StGB geschlossen.
RichtigFür die Vollendung muss zusätzlich eine konkrete Gefahr für eines der gesetzlich genannten Schutzobjekte eintreten.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema