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Verkehrsfremder Eingriff

§ 315b StGB · Strafrecht

Ein verkehrsfremder Eingriff ist eine die Verkehrssicherheit beeinträchtigende Einwirkung auf den öffentlichen Straßenverkehr, die von außen kommt oder in einem bewusst zweckwidrigen Fahrzeugeinsatz in verkehrsfeindlicher Einstellung besteht. Bei Eingriffen aus dem fließenden Verkehr verlangt die Rechtsprechung zusätzlich zumindest bedingten Schädigungsvorsatz.

Merksatz

Gefährliches Fahrverhalten allein genügt nicht für einen verkehrsfremden Eingriff.

Wie wird § 315b Abs. 1 StGB geprüft?Die Skizze zeigt die Grundstruktur des Tatbestands; subjektive Voraussetzungen sind nicht vollständig dargestellt.
  1. 1
    Verkehrsfremder Eingriff
    Außeneingriff oder verkehrsfeindlicher Fahrzeugmissbrauch mit mindestens bedingtem Schädigungsvorsatz.
  2. 2
    Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit
    Die Handlung muss eine unsichere Verkehrslage herbeiführen.
  3. 3
    Konkrete Gefahr
    Aus der Verkehrsbeeinträchtigung muss eine konkrete Gefahr für ein gesetzlich geschütztes Rechtsgut entstehen.
  1. 1
    Verkehrsfremder Eingriff Außeneingriff oder verkehrsfeindlicher Fahrzeugmissbrauch mit mindestens bedingtem Schädigungsvorsatz.
  2. 2
    Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit Die Handlung muss eine unsichere Verkehrslage herbeiführen.
  3. 3
    Konkrete Gefahr Aus der Verkehrsbeeinträchtigung muss eine konkrete Gefahr für ein gesetzlich geschütztes Rechtsgut entstehen.
Verkehrsfremder Eingriff

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Auf einer für alle geöffneten Straße fährt Timo mit seinem Auto gezielt auf einen Polizisten zu, der ihn anhalten will. 2Er will den Polizisten durch das herannahende Auto zum Wegspringen zwingen, um weiterfahren zu können. 4Dass er den Polizisten dabei anfahren und verletzen könnte, nimmt Timo in Kauf. 3Der Polizist kann sich erst im letzten Augenblick mit einem Sprung vor dem Auto retten.

Trifft „Verkehrsfremder Eingriff“ hier zu?

„Verkehrsfremder Eingriff“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einwirkung auf den öffentlichen Straßenverkehr
    Timo handelt im Straßenverkehr auf einer allgemein zugänglichen Straße.
    erfüllt
  2. 2
    Außeneinwirkung oder bewusst verkehrsfeindlicher Fahrzeugeinsatz
    Timo nutzt das Auto bewusst als Drohmittel gegen den Polizisten und nicht lediglich zur Fortbewegung.
    erfüllt
  3. 3
    Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit
    Das gezielte Zufahren schafft eine unmittelbar unfallträchtige Verkehrslage.
    erfüllt
  4. 4
    Bei Inneneingriffen: zumindest bedingter Schädigungsvorsatz
    Timo handelt als Fahrzeugführer und akzeptiert eine Verletzung des Polizisten.
    erfüllt
BFall B

Um seinen Zug zu erreichen, 1fährt Timo mit seinem Auto auf einer für alle geöffneten Straße trotz roter Ampel in eine Kreuzung. Er möchte möglichst schnell zum Bahnhof gelangen und will niemanden zum Ausweichen zwingen. 4Dass er einen kreuzenden Fußgänger anfahren und verletzen könnte, nimmt er in Kauf. 3Der Fußgänger kann sich erst im letzten Augenblick mit einem Sprung vor dem Auto retten.

Trifft „Verkehrsfremder Eingriff“ hier zu?

„Verkehrsfremder Eingriff“ trifft nicht zu.Es fehlt: Außeneinwirkung oder bewusst verkehrsfeindlicher Fahrzeugeinsatz

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einwirkung auf den öffentlichen Straßenverkehr
    Timo beeinflusst das Verkehrsgeschehen auf einer allgemein zugänglichen Straße.
    erfüllt
  2. 2
    Außeneinwirkung oder bewusst verkehrsfeindlicher Fahrzeugeinsatz
    Timo verwendet das Auto weiterhin zur Fortbewegung und nicht bewusst als Angriffs- oder Nötigungsmittel.
    fehlt
  3. 3
    Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit
    Die Fahrt über die rote Ampel führt zu einer unmittelbar unfallträchtigen Verkehrslage.
    erfüllt
  4. 4
    Bei Inneneingriffen: zumindest bedingter Schädigungsvorsatz
    Timo akzeptiert eine Verletzung des Fußgängers; dies allein macht die Fahrt noch nicht zum verkehrsfremden Eingriff.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEin verkehrsfremder Eingriff wird ausgeschlossen, sobald der Täter selbst ein Fahrzeug führt.

RichtigAuch ein Fahrzeugführer kann verkehrsfremd eingreifen, wenn er das Fahrzeug bewusst verkehrsfeindlich zweckentfremdet und dabei zumindest mit bedingtem Schädigungsvorsatz handelt.

Voraussetzung vergessen

FehlerAus dem verkehrsfremden Eingriff und der beeinträchtigten Verkehrssicherheit wird unmittelbar auf die Vollendung des § 315b Abs. 1 StGB geschlossen.

RichtigFür die Vollendung muss zusätzlich eine konkrete Gefahr für eines der gesetzlich genannten Schutzobjekte eintreten.

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