Definitionen
Untaugliches Tatmittel
§§ 22, 23 Abs. 3 StGB · StrafrechtEin untaugliches Tatmittel liegt vor, wenn der Täter zur Verwirklichung des Tatbestands ein Mittel einsetzt, das objektiv zur Herbeiführung des angestrebten Erfolgs von vornherein ungeeignet ist (z.B. Vergiftungsversuch mit einer harmlosen Substanz). Setzt der Täter mit Tatentschluss unmittelbar zur Tat an, liegt ein untauglicher Versuch vor, der bei Verbrechen und bei ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung auch bei Vergehen grundsätzlich strafbar ist (§§ 22, 23 Abs. 1 StGB). Beruht die Verkennung der Untauglichkeit auf grobem Unverstand, kann das Gericht nach § 23 Abs. 3 StGB auf eine Bestrafung verzichten oder eine mildere Strafe verhängen.
Ein objektiv wirkungsloses Mittel schließt die Strafbarkeit eines Versuchs nicht automatisch aus.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Anna will Ben töten und hält das Pulver in ihrer Dose für ein starkes Gift. Sie mischt eine kleine, ihrer Vorstellung nach tödliche Menge davon in Bens Tee und reicht ihm die Tasse zum sofortigen Trinken. Ben trinkt den Tee. 2Ohne Annas Wissen hatte jemand das Gift vollständig durch harmlosen Zucker ersetzt.
Trifft „Untaugliches Tatmittel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEinsatz eines Mittels zur TatbestandsverwirklichungAnna setzt das Pulver gezielt ein, um Ben zu töten.
- 2erfülltObjektive Ungeeignetheit für den angestrebten ErfolgDie kleine Menge harmlosen Zuckers kann die beabsichtigte tödliche Vergiftung nicht bewirken.
1Anna will Ben töten und weiß, dass das Pulver in ihrer Dose ein starkes Gift ist. Sie mischt eine tödliche Menge davon in Bens Tee und reicht ihm die Tasse zum sofortigen Trinken. Ben trinkt den Tee, überlebt aber dank schneller ärztlicher Hilfe.
Trifft „Untaugliches Tatmittel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEinsatz eines Mittels zur TatbestandsverwirklichungAnna setzt das Gift gezielt ein, um Ben zu töten.
- 2fehltObjektive Ungeeignetheit für den angestrebten ErfolgDas Gift ist in der verwendeten Menge tödlich; die spätere Rettung macht es nicht ungeeignet.
Typische Fehler
FehlerEin auf grobem Unverstand beruhender Irrtum über das Tatmittel führe zwingend zur Straflosigkeit.
RichtigDas Gericht entscheidet nach Ermessen, ob es auf eine Bestrafung verzichtet oder die Strafe mildert.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema