Definitionen
Umschlossener Raum
§ 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StGB · StrafrechtEin umschlossener Raum ist ein unbewegliches oder bewegliches Raumgebilde, das zumindest auch zum Betreten durch Menschen bestimmt und von zumindest teilweise künstlichen Vorrichtungen umgeben ist, die unbefugtes Eindringen abwehren sollen. Eine Überdachung oder Bestimmung zum Wohnen ist nicht erforderlich.
Ein Dach ist entbehrlich, eine gegen unbefugtes Betreten gerichtete Umgrenzung dagegen nicht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Ein Fahrradhändler nutzt einen Hof als Lagerfläche. 2Seine Beschäftigten betreten den Hof täglich, um Fahrräder abzustellen und abzuholen. 3Den nach oben offenen Hof umgibt ein zwei Meter hoher Metallzaun mit einem geschlossenen Tor, der Personen ohne Erlaubnis vom Betreten abhalten soll.
Trifft „Umschlossener Raum“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUnbewegliches oder bewegliches RaumgebildeDer Hof bildet einen räumlich abgegrenzten, unbeweglichen Bereich.
- 2erfülltZumindest auch zum Betreten durch Menschen bestimmtDie vorgesehene Nutzung umfasst das Betreten durch die Beschäftigten.
- 3erfülltUmgrenzung zur Abwehr unbefugten EindringensZaun und Tor umgeben den Hof und sollen unbefugtes Betreten verhindern.
1Ein Fahrradhändler nutzt einen Hof als Lagerfläche. 2Seine Beschäftigten betreten den Hof täglich, um Fahrräder abzustellen und abzuholen. Eine zehn Zentimeter hohe Holzeinfassung umgibt den nach oben offenen Hof; sie markiert nur die Lagerfläche und soll niemanden am Betreten hindern.
Trifft „Umschlossener Raum“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUnbewegliches oder bewegliches RaumgebildeDer Hof bildet einen räumlich abgegrenzten, unbeweglichen Bereich.
- 2erfülltZumindest auch zum Betreten durch Menschen bestimmtDie vorgesehene Nutzung umfasst das Betreten durch die Beschäftigten.
- 3fehltUmgrenzung zur Abwehr unbefugten EindringensDie niedrige Holzeinfassung dient lediglich der Markierung und nicht der Abwehr unbefugten Betretens.
Typische Fehler
FehlerDie Anforderungen an ein Gebäude werden übernommen und deshalb stets Wände und ein Dach verlangt.
RichtigAuch eine eingefriedete Fläche ohne Dach kann erfasst sein, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen.
FehlerEine kleine abgeschlossene Kiste wird allein wegen ihres Schlosses als umschlossener Raum eingeordnet.
RichtigDie Sicherung allein genügt nicht; das Raumgebilde muss zumindest auch zum Betreten durch Menschen bestimmt sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema