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Umgrenzungsfunktion

§ 200 StPO · Strafrecht

Die Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift verlangt, dass die Tat, die Gegenstand des Verfahrens ist, so genau bezeichnet wird, dass sie von anderen Lebenssachverhalten unterscheidbar und der Verfahrensgegenstand eindeutig bestimmt ist; sie dient damit der Abgrenzung des Prozessgegenstandes und der Bestimmung der Reichweite der Rechtskraft.

Merksatz

Entscheidend ist, welches konkrete Geschehen angeklagt ist, nicht allein die Benennung eines Straftatbestands.

Wozu dient die jeweilige Funktion?Die Umgrenzungsfunktion legt den Verfahrensgegenstand fest, die Informationsfunktion ermöglicht die Vorbereitung der Verteidigung.
Umgrenzungsfunktion
Informationsfunktion
Unmittelbarer Zweck
Gegenstand des Verfahrens eindeutig festlegen.
Den Angeschuldigten über den Tatvorwurf informieren.
Weitere Bedeutung
Reichweite der Rechtskraft bestimmen.
Eine sachgerechte Verteidigung ermöglichen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Paul nimmt am 3. und am 10. Mai 2025 jeweils ohne Erlaubnis ein fremdes schwarzes Fahrrad derselben Marke vom Fahrradständer am Bahnhof in Bonn mit, um es zu behalten. Die Staatsanwaltschaft wirft Paul in ihrer Anklageschrift ausschließlich vor, am 3. Mai 2025 am Bahnhof in Bonn ein solches Fahrrad mitgenommen zu haben, um es zu behalten.

Trifft „Umgrenzungsfunktion“ hier zu?

„Umgrenzungsfunktion“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bezeichnung der verfahrensgegenständlichen Tat
    Die Anklageschrift beschreibt die Paul vorgeworfene Fahrradmitnahme.
    erfüllt
  2. 2
    Eindeutige Abgrenzung von anderen Lebenssachverhalten
    Das Datum unterscheidet die angeklagte Handlung eindeutig von der weiteren Fahrradmitnahme.
    erfüllt
BFall B

Paul nimmt am 3. und am 10. Mai 2025 jeweils ohne Erlaubnis ein fremdes schwarzes Fahrrad derselben Marke vom Fahrradständer am Bahnhof in Bonn mit, um es zu behalten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm in ihrer Anklageschrift nur eine dieser beiden Handlungen vor. 1Darin steht lediglich, Paul habe im Mai 2025 am Bahnhof in Bonn ein fremdes schwarzes Fahrrad dieser Marke ohne Erlaubnis mitgenommen, um es zu behalten. Auch sonst enthält die Anklageschrift keine Angaben, aus denen hervorgeht, welche der beiden Handlungen gemeint ist.

Trifft „Umgrenzungsfunktion“ hier zu?

„Umgrenzungsfunktion“ trifft nicht zu.Es fehlt: Eindeutige Abgrenzung von anderen Lebenssachverhalten

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bezeichnung der verfahrensgegenständlichen Tat
    Die Anklageschrift beschreibt eine Paul vorgeworfene Fahrradmitnahme.
    erfüllt
  2. 2
    Eindeutige Abgrenzung von anderen Lebenssachverhalten
    Die Beschreibung passt auf beide Handlungen und lässt offen, welche davon angeklagt ist.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Umgrenzungsfunktion wird mit der Information des Angeschuldigten zur Vorbereitung seiner Verteidigung gleichgesetzt.

RichtigDie Umgrenzungsfunktion legt den Verfahrensgegenstand und die Reichweite der Rechtskraft fest; die Vorbereitung der Verteidigung betrifft die Informationsfunktion.

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