Definitionen
Umsatzsteuerklausel
§ 249 Abs. 2 S. 2 BGB · ZivilrechtNach § 249 Abs. 2 S. 2 BGB kann der Geschädigte, der bei der Beschädigung einer Sache statt der Naturalrestitution den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag verlangt, die Umsatzsteuer nur dann ersetzt verlangen, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist; ein fiktiver Umsatzsteueranteil ist nicht erstattungsfähig.
Ein Kostenvoranschlag allein macht die darin kalkulierte Umsatzsteuer noch nicht ersatzfähig.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Ben stößt aus Unachtsamkeit Annas privat genutztes Fahrrad um und verbiegt das Vorderrad. 3Die Werkstatt richtet das Vorderrad und berechnet dafür die ortsüblichen 100 Euro zuzüglich 19 Euro Umsatzsteuer. 2Anna bezahlt die Rechnung und verlangt von Ben 119 Euro.
Trifft „Umsatzsteuerklausel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBeschädigung einer SacheDas Verbiegen des Vorderrads beschädigt Annas Fahrrad.
- 2erfülltGeldersatz statt NaturalrestitutionAnna verlangt von Ben die Reparaturkosten und nicht die Reparatur durch ihn.
- 3erfülltTatsächlicher Anfall der UmsatzsteuerDie Umsatzsteuer von 19 Euro ist durch die ausgeführte Reparatur tatsächlich angefallen.
1Ben stößt aus Unachtsamkeit Annas privat genutztes Fahrrad um und verbiegt das Vorderrad. Eine Werkstatt veranschlagt für das Richten des Vorderrads die ortsüblichen 100 Euro zuzüglich 19 Euro Umsatzsteuer. Anna lässt das Fahrrad nicht reparieren und kauft auch kein Ersatzfahrrad. 2Sie verlangt von Ben 119 Euro.
Trifft „Umsatzsteuerklausel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBeschädigung einer SacheDas Verbiegen des Vorderrads beschädigt Annas Fahrrad.
- 2erfülltGeldersatz statt NaturalrestitutionAnna verlangt Geld für die Reparatur und nicht deren Durchführung durch Ben.
- 3fehltTatsächlicher Anfall der UmsatzsteuerMangels Reparatur oder Ersatzbeschaffung ist keine Umsatzsteuer angefallen; die bloße Kalkulation genügt nicht.
Typische Fehler
FehlerWeil keine Umsatzsteuer angefallen ist, wird auch der Ersatz der erforderlichen Nettoreparaturkosten abgelehnt.
RichtigDer fehlende Steueranfall schließt nur den Umsatzsteueranteil aus; die erforderlichen Nettoreparaturkosten können weiterhin verlangt werden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema