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Umgekehrter Verbotsirrtum

(—) · Strafrecht

Ein umgekehrter Verbotsirrtum liegt vor, wenn der Täter sein Verhalten für strafbar hält, weil er aufgrund einer rechtlichen Fehlbewertung eine nicht bestehende Strafnorm annimmt oder eine bestehende Strafnorm über ihren geltenden Anwendungsbereich hinaus ausdehnt. Das so vorgestellte Delikt ist ein strafloses Wahndelikt; eine Strafbarkeit allein wegen dieser Vorstellung scheidet aus.

Merksatz

Die bloße Vorstellung einer Strafnorm begründet keine Strafbarkeit.

Wahndelikt oder untauglicher Versuch?Links wird die Reichweite des Strafrechts verkannt, rechts die tatsächliche Lage.
Umgekehrter Verbotsirrtum
Untauglicher Versuch
Art des Irrtums
Fehlerhafte rechtliche Bewertung.
Fehlvorstellung über tatsächliche Umstände.
Strafbarkeit
Das vorgestellte Delikt ist straflos.
Ein strafbarer Versuch ist möglich.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Nora hat ein Notizbuch gekauft und weiß, dass es ihr allein gehört. Sie zerreißt es absichtlich und 1hält sich deshalb für strafbar. 2Sie meint, die Strafvorschrift gegen Sachbeschädigung erfasse auch das Zerstören ausschließlich eigener Bücher.

Trifft „Umgekehrter Verbotsirrtum“ hier zu?

„Umgekehrter Verbotsirrtum“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorstellung eigener Strafbarkeit
    Nora glaubt, durch das Zerreißen des Buches eine Straftat zu begehen.
    erfüllt
  2. 2
    Rechtliche Fehlbewertung einer Strafnorm
    Nora dehnt die Strafnorm irrtümlich auf ausschließlich eigene Sachen aus.
    erfüllt
BFall B

Nora zerreißt absichtlich ein Notizbuch, das sie für das Buch ihrer Freundin hält, obwohl diese ihr jede Beschädigung ihrer Sachen ausdrücklich untersagt hat. 1Sie glaubt deshalb, sich strafbar zu machen. Tatsächlich ist es ihr eigenes Buch, das sie mit dem gleich aussehenden Buch ihrer Freundin verwechselt hat. Nora weiß, dass das Zerstören fremder Bücher strafbar ist, das Zerstören eines ausschließlich eigenen Notizbuchs dagegen nicht.

Trifft „Umgekehrter Verbotsirrtum“ hier zu?

„Umgekehrter Verbotsirrtum“ trifft nicht zu.Es fehlt: Rechtliche Fehlbewertung einer Strafnorm

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorstellung eigener Strafbarkeit
    Nora hält das Zerreißen des vermeintlich fremden Buches für strafbar.
    erfüllt
  2. 2
    Rechtliche Fehlbewertung einer Strafnorm
    Nora irrt über die Identität des Buches statt über das Strafgesetz und begeht einen untauglichen Versuch der Sachbeschädigung.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEin bloßer Irrtum über tatsächliche Umstände wird als umgekehrter Verbotsirrtum behandelt.

RichtigDer umgekehrte Verbotsirrtum setzt eine rechtliche Fehlbewertung voraus; ein bloßer Tatsachenirrtum reicht nicht.

Rechtsfolge falsch

FehlerDas Handeln aufgrund einer nur vorgestellten Strafnorm wird allein deshalb als strafbarer Versuch behandelt.

RichtigDas nur vorgestellte Delikt ist ein strafloses Wahndelikt.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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