Definitionen
Umgekehrter Erlaubnisirrtum
— · StrafrechtDer umgekehrte Erlaubnisirrtum liegt vor, wenn der Täter den Sachverhalt zutreffend erfasst und gerechtfertigt handelt, sein Verhalten aber für rechtswidrig hält, weil er einen bestehenden Rechtfertigungsgrund nicht kennt oder dessen rechtliche Grenzen zu eng zieht. Das gerechtfertigte Verhalten bleibt trotz des Irrtums straflos; es handelt sich um ein Wahndelikt.
Die Annahme eigener Rechtswidrigkeit macht gerechtfertigtes Verhalten nicht strafbar.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Ein Fremder greift nach Toms Fahrrad, um es zu stehlen. Tom hält den Arm des Fremden fest und verursacht dadurch leichte Druckschmerzen, um die Wegnahme zu verhindern. Anders kann Tom den Fremden nicht rechtzeitig stoppen. 1Tom weiß genau, was geschieht, 3glaubt aber, körperliches Eingreifen sei nur zum Schutz von Menschen und niemals zum Schutz von Sachen erlaubt.
Trifft „Umgekehrter Erlaubnisirrtum“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZutreffende SachverhaltserfassungTom kennt den Angriff und die Umstände seiner Abwehrhandlung.
- 2erfülltTatsächlich gerechtfertigtes HandelnTom verhindert den laufenden Diebstahlsversuch mit einem milden, alternativlosen Mittel und handelt damit in Notwehr.
- 3erfülltRechtliche Verkennung der RechtfertigungTom beschränkt die rechtliche Reichweite der Notwehr irrig auf den Schutz von Menschen.
2Ein Fremder greift nach Toms Fahrrad, um es zu stehlen. Tom hält den Arm des Fremden fest und verursacht dadurch leichte Druckschmerzen, um die Wegnahme zu verhindern. Anders kann Tom den Fremden nicht rechtzeitig stoppen. 1Tom weiß genau, was geschieht, und ist überzeugt, dass er den Arm des Fremden in dieser Situation festhalten darf.
Trifft „Umgekehrter Erlaubnisirrtum“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZutreffende SachverhaltserfassungTom kennt den Angriff und die Umstände seiner Abwehrhandlung.
- 2erfülltTatsächlich gerechtfertigtes HandelnTom verhindert den laufenden Diebstahlsversuch mit einem milden, alternativlosen Mittel und handelt damit in Notwehr.
- 3fehltRechtliche Verkennung der RechtfertigungTom hält seine Abwehrhandlung für erlaubt und verkennt die Reichweite der Notwehr nicht.
Typische Fehler
FehlerDer umgekehrte Erlaubnisirrtum wird mit der irrtümlichen Annahme eines nicht bestehenden Rechtfertigungsgrundes gleichgesetzt.
RichtigHier verkennt der Täter eine tatsächlich bestehende Rechtfertigung zu seinen Ungunsten.
FehlerDie Straflosigkeit wird davon abhängig gemacht, dass der Irrtum unvermeidbar war.
RichtigDas Verhalten ist gerechtfertigt und bleibt unabhängig von der Vermeidbarkeit des Irrtums straflos.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema