Definitionen
Umgehungsverbot
Öffentliches RechtDas Umgehungsverbot besagt, dass bei der Beeinträchtigung mehrerer nebeneinander anwendbarer Grundrechte mit unterschiedlich weiten Einschränkungsmöglichkeiten die strengeren Rechtfertigungsanforderungen nicht durch Rückgriff auf die weitergehenden Schranken eines anderen Grundrechts umgangen werden dürfen. Die staatliche Maßnahme muss den Rechtfertigungsanforderungen aller betroffenen Grundrechte genügen.
Die Schranken eines Grundrechts dürfen nicht dazu dienen, strengere Anforderungen eines anderen Grundrechts zu umgehen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Theatergruppe führt auf einem öffentlichen Platz unter freiem Himmel ein selbst geschriebenes Stück auf, mit dem sie gemeinsam gegen die staatliche Überwachung privater Nachrichten protestiert. Die Stadt verbietet die Aufführung.
Trifft „Umgehungsverbot“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMehrere nebeneinander anwendbare Grundrechte beeinträchtigtDas Verbot beeinträchtigt sowohl die Kunstfreiheit als auch die Versammlungsfreiheit, die hier nebeneinander anwendbar sind.
- 2erfülltUnterschiedlich weite EinschränkungsmöglichkeitenDie Versammlungsfreiheit unter freiem Himmel unterliegt einem Gesetzesvorbehalt, während die Kunstfreiheit nur zum Schutz kollidierenden Verfassungsrechts eingeschränkt werden darf.
1Ein Hobbymusiker improvisiert ohne Publikum und ohne Bezahlung ein Gebetslied, mit dem er seinen persönlichen Glauben an Gott ausdrückt. Eine Behörde verbietet ihm, dieses Lied zu singen.
Trifft „Umgehungsverbot“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMehrere nebeneinander anwendbare Grundrechte beeinträchtigtDas Verbot beeinträchtigt sowohl die künstlerische Gestaltung als auch das religiöse Bekenntnis und damit Kunstfreiheit und Glaubensfreiheit.
- 2fehltUnterschiedlich weite EinschränkungsmöglichkeitenKunstfreiheit und Glaubensfreiheit unterliegen beide keinem ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt und können nur zum Schutz kollidierenden Verfassungsrechts eingeschränkt werden.
Typische Fehler
FehlerAus den strengeren Schranken eines Grundrechts wird geschlossen, dass die übrigen nebeneinander anwendbaren Grundrechte vollständig verdrängt werden.
RichtigDie strengeren Anforderungen führen nicht zur Verdrängung der übrigen Grundrechte; bei echter Grundrechtskonkurrenz bleiben alle betroffenen Grundrechte Prüfungsmaßstab.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema