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Umgehungsverbot

Öffentliches Recht

Das Umgehungsverbot besagt, dass bei der Beeinträchtigung mehrerer nebeneinander anwendbarer Grundrechte mit unterschiedlich weiten Einschränkungsmöglichkeiten die strengeren Rechtfertigungsanforderungen nicht durch Rückgriff auf die weitergehenden Schranken eines anderen Grundrechts umgangen werden dürfen. Die staatliche Maßnahme muss den Rechtfertigungsanforderungen aller betroffenen Grundrechte genügen.

Merksatz

Die Schranken eines Grundrechts dürfen nicht dazu dienen, strengere Anforderungen eines anderen Grundrechts zu umgehen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Theatergruppe führt auf einem öffentlichen Platz unter freiem Himmel ein selbst geschriebenes Stück auf, mit dem sie gemeinsam gegen die staatliche Überwachung privater Nachrichten protestiert. Die Stadt verbietet die Aufführung.

Trifft „Umgehungsverbot“ hier zu?

„Umgehungsverbot“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere nebeneinander anwendbare Grundrechte beeinträchtigt
    Das Verbot beeinträchtigt sowohl die Kunstfreiheit als auch die Versammlungsfreiheit, die hier nebeneinander anwendbar sind.
    erfüllt
  2. 2
    Unterschiedlich weite Einschränkungsmöglichkeiten
    Die Versammlungsfreiheit unter freiem Himmel unterliegt einem Gesetzesvorbehalt, während die Kunstfreiheit nur zum Schutz kollidierenden Verfassungsrechts eingeschränkt werden darf.
    erfüllt
BFall B

1Ein Hobbymusiker improvisiert ohne Publikum und ohne Bezahlung ein Gebetslied, mit dem er seinen persönlichen Glauben an Gott ausdrückt. Eine Behörde verbietet ihm, dieses Lied zu singen.

Trifft „Umgehungsverbot“ hier zu?

„Umgehungsverbot“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unterschiedlich weite Einschränkungsmöglichkeiten

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere nebeneinander anwendbare Grundrechte beeinträchtigt
    Das Verbot beeinträchtigt sowohl die künstlerische Gestaltung als auch das religiöse Bekenntnis und damit Kunstfreiheit und Glaubensfreiheit.
    erfüllt
  2. 2
    Unterschiedlich weite Einschränkungsmöglichkeiten
    Kunstfreiheit und Glaubensfreiheit unterliegen beide keinem ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt und können nur zum Schutz kollidierenden Verfassungsrechts eingeschränkt werden.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAus den strengeren Schranken eines Grundrechts wird geschlossen, dass die übrigen nebeneinander anwendbaren Grundrechte vollständig verdrängt werden.

RichtigDie strengeren Anforderungen führen nicht zur Verdrängung der übrigen Grundrechte; bei echter Grundrechtskonkurrenz bleiben alle betroffenen Grundrechte Prüfungsmaßstab.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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