Definitionen
Umgangsrecht
§ 1684 BGB · ZivilrechtDas Umgangsrecht ist das Recht des Kindes und jedes Elternteils, miteinander persönlichen Umgang zu pflegen; es umfasst den Anspruch des nicht betreuenden Elternteils auf persönlichen Kontakt mit dem Kind und korrespondiert mit der Pflicht, diesen Umgang zu ermöglichen. Jeder Elternteil ist darüber hinaus verpflichtet, selbst Umgang mit dem Kind zu pflegen.
Eltern können persönlichen Kontakt nicht nur beanspruchen, sondern schulden ihn auch ihrem Kind.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die zehnjährige Mia lebt bei ihrem Vater. Ein Gericht hat dem Vater die alleinige Verantwortung für Mias Betreuung, Erziehung und rechtliche Angelegenheiten übertragen. Mias Mutter möchte Mia jeden zweiten Samstag für einige Stunden treffen. Das Gericht hat die Kontakte zwischen Mia und ihrer Mutter nicht eingeschränkt.
Trifft „Umgangsrecht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBeziehung zwischen Kind und ElternteilDie gewünschten Treffen betreffen eine Mutter und ihr Kind.
- 2erfülltPersönlicher Kontakt als GegenstandDie Mutter verlangt persönliche Treffen, zu denen sie auch ohne elterliche Sorge grundsätzlich berechtigt ist.
Die zehnjährige Mia lebt bei ihrem Vater. Ein Gericht hat dem Vater die alleinige Verantwortung für Mias Betreuung, Erziehung und rechtliche Angelegenheiten übertragen. 1Mias Mutter verlangt, künftig allein über Mias Schulwahl entscheiden zu dürfen. Persönliche Treffen oder andere Kontakte mit Mia verlangt sie dabei nicht.
Trifft „Umgangsrecht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBeziehung zwischen Kind und ElternteilDas Verlangen betrifft eine Mutter und ihr Kind.
- 2fehltPersönlicher Kontakt als GegenstandDie verlangte Entscheidung über die Schulwahl betrifft die elterliche Sorge, nicht den persönlichen Kontakt.
Typische Fehler
FehlerAus dem Fehlen der elterlichen Sorge wird geschlossen, dass ein Elternteil kein Recht auf persönlichen Kontakt mit dem Kind hat.
RichtigDas Kontaktrecht jedes Elternteils besteht grundsätzlich unabhängig davon, ob er die elterliche Sorge hat.
FehlerFür einen dauerhaften Ausschluss wird es als ausreichend angesehen, dass dieser dem Kindeswohl besser entspricht.
RichtigEin längerfristiger oder dauerhafter Ausschluss setzt voraus, dass ohne ihn das Kindeswohl gefährdet wäre.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema