Definitionen
Übernahmefahrlässigkeit
§ 15 StGB · StrafrechtÜbernahmefahrlässigkeit liegt vor, wenn der Täter eine Tätigkeit übernimmt oder fortsetzt, obwohl er erkennt oder bei gehöriger Sorgfalt erkennen könnte, dass ihm die erforderliche Eignung, Fähigkeit oder Sachkunde fehlt, um die damit verbundenen Gefahren für Rechtsgüter Dritter zu beherrschen; der Sorgfaltspflichtverstoß liegt dabei bereits im Zeitpunkt der Übernahme der Tätigkeit.
Schon die Übernahme einer Aufgabe kann sorgfaltswidrig sein, nicht erst ihre fehlerhafte Ausführung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Tom übernimmt im Freibad die Aufsicht über das tiefe Schwimmbecken. 2Er kann selbst nicht schwimmen und 3weiß, dass er deshalb niemanden aus dem Wasser retten kann.
Trifft „Übernahmefahrlässigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltÜbernahme oder Fortsetzung einer TätigkeitTom übernimmt eine Aufgabe zum Schutz der Badegäste.
- 2erfülltFehlende persönliche Befähigung zur GefahrenbeherrschungOhne Schwimmfähigkeit kann Tom die zur Beckenaufsicht gehörenden Rettungsaufgaben nicht erfüllen.
- 3erfülltKenntnis oder Erkennbarkeit der eigenen UngeeignetheitTom kennt seine fehlende Fähigkeit zur Rettung der Badegäste.
1Die ausgebildete Rettungsschwimmerin Lea übernimmt im Freibad die Aufsicht über das tiefe Schwimmbecken. 2Eine bislang unbemerkte Herzkrankheit nimmt ihr bereits zu diesem Zeitpunkt die Kraft, einen Menschen aus dem Wasser zu ziehen. Lea fühlt sich beschwerdefrei und hatte bei ihrem letzten Training alle Rettungsübungen problemlos bewältigt. Auch die ärztliche Untersuchung am Vortag hatte keine Hinweise auf die Krankheit oder die Einschränkung ergeben.
Trifft „Übernahmefahrlässigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltÜbernahme oder Fortsetzung einer TätigkeitLea übernimmt die Aufgabe, die Badegäste zu beaufsichtigen und erforderlichenfalls zu retten.
- 2erfülltFehlende persönliche Befähigung zur GefahrenbeherrschungLea fehlt bei Dienstbeginn die körperliche Leistungsfähigkeit für eine Rettung.
- 3fehltKenntnis oder Erkennbarkeit der eigenen UngeeignetheitAngesichts ihrer bisherigen Leistungsfähigkeit, der Beschwerdefreiheit und der unauffälligen Untersuchung musste Lea ihre Einschränkung nicht erkennen.
Typische Fehler
FehlerAus der tatsächlich fehlenden Befähigung wird ohne Prüfung ihrer Erkennbarkeit auf Übernahmefahrlässigkeit geschlossen.
RichtigDie eigene Ungeeignetheit muss bekannt oder bei sorgfältigem Verhalten erkennbar sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema