Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen

Übernahmefahrlässigkeit

§ 15 StGB · Strafrecht

Übernahmefahrlässigkeit liegt vor, wenn der Täter eine Tätigkeit übernimmt oder fortsetzt, obwohl er erkennt oder bei gehöriger Sorgfalt erkennen könnte, dass ihm die erforderliche Eignung, Fähigkeit oder Sachkunde fehlt, um die damit verbundenen Gefahren für Rechtsgüter Dritter zu beherrschen; der Sorgfaltspflichtverstoß liegt dabei bereits im Zeitpunkt der Übernahme der Tätigkeit.

Merksatz

Schon die Übernahme einer Aufgabe kann sorgfaltswidrig sein, nicht erst ihre fehlerhafte Ausführung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Tom übernimmt im Freibad die Aufsicht über das tiefe Schwimmbecken. 2Er kann selbst nicht schwimmen und 3weiß, dass er deshalb niemanden aus dem Wasser retten kann.

Trifft „Übernahmefahrlässigkeit“ hier zu?

„Übernahmefahrlässigkeit“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Übernahme oder Fortsetzung einer Tätigkeit
    Tom übernimmt eine Aufgabe zum Schutz der Badegäste.
    erfüllt
  2. 2
    Fehlende persönliche Befähigung zur Gefahrenbeherrschung
    Ohne Schwimmfähigkeit kann Tom die zur Beckenaufsicht gehörenden Rettungsaufgaben nicht erfüllen.
    erfüllt
  3. 3
    Kenntnis oder Erkennbarkeit der eigenen Ungeeignetheit
    Tom kennt seine fehlende Fähigkeit zur Rettung der Badegäste.
    erfüllt
BFall B

1Die ausgebildete Rettungsschwimmerin Lea übernimmt im Freibad die Aufsicht über das tiefe Schwimmbecken. 2Eine bislang unbemerkte Herzkrankheit nimmt ihr bereits zu diesem Zeitpunkt die Kraft, einen Menschen aus dem Wasser zu ziehen. Lea fühlt sich beschwerdefrei und hatte bei ihrem letzten Training alle Rettungsübungen problemlos bewältigt. Auch die ärztliche Untersuchung am Vortag hatte keine Hinweise auf die Krankheit oder die Einschränkung ergeben.

Trifft „Übernahmefahrlässigkeit“ hier zu?

„Übernahmefahrlässigkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Kenntnis oder Erkennbarkeit der eigenen Ungeeignetheit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Übernahme oder Fortsetzung einer Tätigkeit
    Lea übernimmt die Aufgabe, die Badegäste zu beaufsichtigen und erforderlichenfalls zu retten.
    erfüllt
  2. 2
    Fehlende persönliche Befähigung zur Gefahrenbeherrschung
    Lea fehlt bei Dienstbeginn die körperliche Leistungsfähigkeit für eine Rettung.
    erfüllt
  3. 3
    Kenntnis oder Erkennbarkeit der eigenen Ungeeignetheit
    Angesichts ihrer bisherigen Leistungsfähigkeit, der Beschwerdefreiheit und der unauffälligen Untersuchung musste Lea ihre Einschränkung nicht erkennen.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAus der tatsächlich fehlenden Befähigung wird ohne Prüfung ihrer Erkennbarkeit auf Übernahmefahrlässigkeit geschlossen.

RichtigDie eigene Ungeeignetheit muss bekannt oder bei sorgfältigem Verhalten erkennbar sein.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.