Definitionen
Übermittlungsvorgang
Art. 10 Abs. 1 GG · Öffentliches RechtEin Übermittlungsvorgang im Sinne des Fernmeldegeheimnisses ist die technisch vermittelte Übertragung von Informationen zwischen räumlich getrennten Kommunikationspartnern. Geschützt sind auch E-Mails, die beim Anbieter gespeichert sind. Nicht erfasst sind dagegen Nachrichten, die nach Abschluss der Kommunikation ausschließlich auf einem Endgerät eines Beteiligten gespeichert sind.
Die Ankunft beim Anbieter beendet den Schutz nicht automatisch.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Nora schickt Emil über das Internet eine E-Mail mit einer Frage zu einem Kochrezept. 2Beide befinden sich dabei in verschiedenen Städten. 3Die Nachricht liegt noch auf dem Mailserver von Emils Anbieter und wurde von Emil noch nicht abgerufen. Eine Behörde liest die dort gespeicherte Nachricht.
Trifft „Übermittlungsvorgang“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTechnisch vermittelte InformationsübertragungDie Informationen werden mithilfe des Internets technisch übertragen.
- 2erfülltRäumlich getrennte KommunikationspartnerNora und Emil kommunizieren über räumliche Distanz.
- 3erfülltKeine ausschließlich lokale Speicherung nach KommunikationsendeDie beim Anbieter gespeicherte Nachricht gehört weiterhin zum geschützten Kommunikationsbereich.
1Nora hat Emil über das Internet eine E-Mail mit einer Frage zu einem Kochrezept geschickt. 2Beide befanden sich dabei in verschiedenen Städten. Emil hat die Nachricht vollständig heruntergeladen und anschließend auf dem Server endgültig gelöscht. Nun liegt sie nur noch als Datei auf seinem vom Internet getrennten Laptop; eine Behörde liest diese Datei.
Trifft „Übermittlungsvorgang“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTechnisch vermittelte InformationsübertragungDie gespeicherten Informationen stammen aus einer technisch vermittelten Übertragung über das Internet.
- 2erfülltRäumlich getrennte KommunikationspartnerNora und Emil waren bei der Kommunikation räumlich getrennt.
- 3fehltKeine ausschließlich lokale Speicherung nach KommunikationsendeDie Kommunikation ist abgeschlossen und die gelesene Nachricht ausschließlich auf Emils Endgerät gespeichert.
Typische Fehler
FehlerJede früher über das Internet versandte Nachricht wird auch bei späteren Zugriffen auf eine ausschließlich lokale Kopie dem Fernmeldegeheimnis zugeordnet.
RichtigNach Abschluss der Kommunikation ausschließlich auf einem Endgerät gespeicherte Nachrichten fallen nicht mehr unter das Fernmeldegeheimnis; andere Grundrechte können sie weiterhin schützen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema