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Übermittlungsfehler

§ 120 BGB · Zivilrecht

Ein Übermittlungsfehler liegt vor, wenn eine Willenserklärung durch die zur Übermittlung verwendete Person oder Einrichtung (z. B. Bote, Telegramm) unrichtig übermittelt wird; die Erklärung gilt in diesem Fall als mit dem unrichtig übermittelten Inhalt abgegeben, ist jedoch nach § 120 BGB anfechtbar.

Merksatz

Auch eine richtig formulierte Erklärung kann auf dem Weg zum Empfänger inhaltlich verändert werden.

Wo entsteht der Fehler?Links verändert sich die Erklärung bei der Weitergabe. Rechts unterläuft der Fehler dem Erklärenden schon beim Äußern.
Übermittlungsfehler
Erklärungsirrtum nach § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB
Fehlerzeitpunkt
Bei der Weitergabe der Erklärung.
Bereits beim Äußern der Erklärung.
Fehlerquelle
Eingesetzter Bote oder technische Einrichtung.
Der Erklärende selbst, etwa durch Verschreiben.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Lena formuliert ein Angebot an Tom, ihm ihren Schreibtisch für 300 Euro zu verkaufen. 2Sie bittet Paul, Tom genau dieses Angebot auszurichten. 3Paul richtet Tom das Angebot aus, verspricht sich dabei aber und nennt einen Preis von 200 Euro.

Trifft „Übermittlungsfehler“ hier zu?

„Übermittlungsfehler“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Willenserklärung
    Das Angebot ist auf den Abschluss eines Kaufvertrags gerichtet.
    erfüllt
  2. 2
    Eingesetzte Person oder Einrichtung als Übermittler
    Paul soll lediglich die von Lena festgelegte Erklärung weitergeben.
    erfüllt
  3. 3
    Abweichender Inhalt bei der Übermittlung
    Paul gibt einen anderen Preis weiter als die von Lena festgelegten 300 Euro.
    erfüllt
BFall B

1Lena formuliert ein Angebot an Tom, ihm ihren Schreibtisch für 300 Euro zu verkaufen. 2Sie bittet Paul, Tom genau dieses Angebot auszurichten. Paul richtet Tom das Angebot aus und nennt wie vorgegeben einen Preis von 300 Euro.

Trifft „Übermittlungsfehler“ hier zu?

„Übermittlungsfehler“ trifft nicht zu.Es fehlt: Abweichender Inhalt bei der Übermittlung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Willenserklärung
    Das Angebot ist auf den Abschluss eines Kaufvertrags gerichtet.
    erfüllt
  2. 2
    Eingesetzte Person oder Einrichtung als Übermittler
    Paul soll lediglich die von Lena festgelegte Erklärung weitergeben.
    erfüllt
  3. 3
    Abweichender Inhalt bei der Übermittlung
    Paul gibt das Angebot einschließlich des Preises unverändert weiter.
    fehlt
CFall CAbgrenzung zu Erklärungsirrtum nach § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB

1Lena schreibt ein Angebot an Tom zum Verkauf ihres Schreibtischs und will 300 Euro dafür verlangen. Dabei tippt sie unbemerkt 200 statt 300 Euro als Preis ein. 2Sie bittet Paul, Tom die Nachricht unverändert vorzulesen. Paul liest Tom die Nachricht genau so vor, wie Lena sie geschrieben hat.

Trifft „Übermittlungsfehler“ hier zu?

„Übermittlungsfehler“ trifft nicht zu.Es fehlt: Abweichender Inhalt bei der Übermittlung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Willenserklärung
    Das Angebot ist auf den Abschluss eines Kaufvertrags gerichtet.
    erfüllt
  2. 2
    Eingesetzte Person oder Einrichtung als Übermittler
    Paul soll Lenas bereits formulierte Erklärung weitergeben.
    erfüllt
  3. 3
    Abweichender Inhalt bei der Übermittlung
    Paul liest den formulierten Inhalt unverändert vor; der Fehler entsteht schon beim Schreiben durch Lena.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie falsch übermittelte Erklärung wird ohne Weiteres als unwirksam behandelt.

RichtigDer falsche Inhalt wird dem Erklärenden zunächst zugerechnet; eine wirksame Anfechtung kann diese Bindung beseitigen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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