Definitionen
Übermittlungsfehler
§ 120 BGB · ZivilrechtEin Übermittlungsfehler liegt vor, wenn eine Willenserklärung durch die zur Übermittlung verwendete Person oder Einrichtung (z. B. Bote, Telegramm) unrichtig übermittelt wird; die Erklärung gilt in diesem Fall als mit dem unrichtig übermittelten Inhalt abgegeben, ist jedoch nach § 120 BGB anfechtbar.
Auch eine richtig formulierte Erklärung kann auf dem Weg zum Empfänger inhaltlich verändert werden.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Lena formuliert ein Angebot an Tom, ihm ihren Schreibtisch für 300 Euro zu verkaufen. 2Sie bittet Paul, Tom genau dieses Angebot auszurichten. 3Paul richtet Tom das Angebot aus, verspricht sich dabei aber und nennt einen Preis von 200 Euro.
Trifft „Übermittlungsfehler“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltWillenserklärungDas Angebot ist auf den Abschluss eines Kaufvertrags gerichtet.
- 2erfülltEingesetzte Person oder Einrichtung als ÜbermittlerPaul soll lediglich die von Lena festgelegte Erklärung weitergeben.
- 3erfülltAbweichender Inhalt bei der ÜbermittlungPaul gibt einen anderen Preis weiter als die von Lena festgelegten 300 Euro.
1Lena formuliert ein Angebot an Tom, ihm ihren Schreibtisch für 300 Euro zu verkaufen. 2Sie bittet Paul, Tom genau dieses Angebot auszurichten. Paul richtet Tom das Angebot aus und nennt wie vorgegeben einen Preis von 300 Euro.
Trifft „Übermittlungsfehler“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltWillenserklärungDas Angebot ist auf den Abschluss eines Kaufvertrags gerichtet.
- 2erfülltEingesetzte Person oder Einrichtung als ÜbermittlerPaul soll lediglich die von Lena festgelegte Erklärung weitergeben.
- 3fehltAbweichender Inhalt bei der ÜbermittlungPaul gibt das Angebot einschließlich des Preises unverändert weiter.
1Lena schreibt ein Angebot an Tom zum Verkauf ihres Schreibtischs und will 300 Euro dafür verlangen. Dabei tippt sie unbemerkt 200 statt 300 Euro als Preis ein. 2Sie bittet Paul, Tom die Nachricht unverändert vorzulesen. Paul liest Tom die Nachricht genau so vor, wie Lena sie geschrieben hat.
Trifft „Übermittlungsfehler“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltWillenserklärungDas Angebot ist auf den Abschluss eines Kaufvertrags gerichtet.
- 2erfülltEingesetzte Person oder Einrichtung als ÜbermittlerPaul soll Lenas bereits formulierte Erklärung weitergeben.
- 3fehltAbweichender Inhalt bei der ÜbermittlungPaul liest den formulierten Inhalt unverändert vor; der Fehler entsteht schon beim Schreiben durch Lena.
Typische Fehler
FehlerDie falsch übermittelte Erklärung wird ohne Weiteres als unwirksam behandelt.
RichtigDer falsche Inhalt wird dem Erklärenden zunächst zugerechnet; eine wirksame Anfechtung kann diese Bindung beseitigen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema