Definitionen
Treuepflicht
§ 242 BGB · ZivilrechtDie Treuepflicht ist eine aus dem Grundsatz von Treu und Glauben abgeleitete Nebenpflicht eines Schuldverhältnisses, die die Parteien verpflichtet, auf die berechtigten Interessen des anderen Teils Rücksicht zu nehmen und alles zu unterlassen, was den Vertragszweck oder die Rechtsstellung des anderen gefährdet.
Die Erfüllung der Hauptleistung allein genügt nicht, wenn dabei berechtigte Interessen des Vertragspartners verletzt werden.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Eine Kundin und eine Schneiderin vereinbaren, dass die Schneiderin gegen Bezahlung ein Kleid nach Maß anfertigt. 2Bei der Anprobe erzählt die Kundin im Vertrauen von einer Erkrankung, die sie außerhalb ihrer Familie geheim hält. Die Schneiderin möchte dies ohne Erlaubnis der Kundin beim privaten Kaffeetrinken einer Freundin erzählen. Über die Weitergabe persönlicher Angaben haben die beiden nichts vereinbart.
Trifft „Treuepflicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSchuldverhältnis als GrundlageDer Vertrag über die Anfertigung des Kleides begründet ein Schuldverhältnis zwischen Kundin und Schneiderin.
- 2erfülltRücksicht auf berechtigte Interessen und Schutz vor GefährdungenDie Schneiderin muss die vertraulichen Gesundheitsinformationen zum Schutz der Privatsphäre ihrer Kundin für sich behalten.
1Eine Kundin und eine Schneiderin vereinbaren, dass die Schneiderin gegen Bezahlung ein Kleid nach Maß anfertigt. Bei der Anprobe nennt die Kundin die Öffnungszeiten ihres Ladens, die sie auf ihrer frei zugänglichen Geschäftswebsite veröffentlicht hat. Die Schneiderin möchte diese Zeiten einer Freundin nennen, die dort einkaufen will. Über eine Geheimhaltung dieser Angaben haben die beiden nichts vereinbart.
Trifft „Treuepflicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSchuldverhältnis als GrundlageDer Vertrag über die Anfertigung des Kleides begründet ein Schuldverhältnis zwischen Kundin und Schneiderin.
- 2fehltRücksicht auf berechtigte Interessen und Schutz vor GefährdungenDie Weitergabe der öffentlich bekannt gegebenen Öffnungszeiten an eine Kaufinteressentin beeinträchtigt kein berechtigtes Interesse der Kundin und begründet deshalb keine Pflicht zur Geheimhaltung.
Typische Fehler
FehlerDie Treuepflicht wird mit der vertraglichen Hauptleistungspflicht gleichgesetzt.
RichtigDie Treuepflicht ist eine Nebenpflicht, die neben die Hauptleistungspflichten tritt.
FehlerNur die zur Hauptleistung verpflichtete Partei soll Rücksicht auf die andere nehmen müssen.
RichtigDie Treuepflicht verpflichtet grundsätzlich beide Parteien zur Rücksichtnahme.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata