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Treuwidriges Herbeiführen oder Verhindern des Bedingungseintritts

§ 162 BGB · Zivilrecht

Führt eine Partei den Eintritt einer für sie vorteilhaften Bedingung herbei oder verhindert sie den Eintritt einer für sie nachteiligen Bedingung, gilt bei einem Verstoß gegen Treu und Glauben im ersten Fall der Eintritt als nicht erfolgt und im zweiten Fall die Bedingung als eingetreten (§ 162 BGB). Treuwidrig handelt, wer die Bedingung durch ein Verhalten beeinflusst, das mit dem nach dem Vertragszweck und den berechtigten Erwartungen des anderen Teils geschuldeten loyalen Verhalten unvereinbar ist.

Merksatz

Eine Partei darf aus treuwidriger Einflussnahme auf den Bedingungseintritt keinen Vorteil ziehen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mira verkauft Tom ihren Kiosk; zusätzlich zum festen Kaufpreis soll Tom ihr 1.000 Euro zahlen, wenn der Kiosk im Dezember mindestens 10.000 Euro Umsatz erzielt. Am letzten Öffnungstag fehlen nur noch 20 Euro; bei geöffnetem Laden würde eine fest vereinbarte Warenabholung noch 50 Euro Umsatz bringen. Tom lässt den betriebsbereiten Kiosk allein deshalb bis zum Monatsende geschlossen, damit er Mira die 1.000 Euro nicht zahlen muss.

Trifft „Treuwidriges Herbeiführen oder Verhindern des Bedingungseintritts“ hier zu?

„Treuwidriges Herbeiführen oder Verhindern des Bedingungseintritts“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Herbeiführung einer vorteilhaften oder Verhinderung einer nachteiligen Bedingung durch eine Partei
    Tom verhindert durch die Schließung das Erreichen der Umsatzschwelle, das für ihn eine zusätzliche Zahlungspflicht auslösen würde.
    erfüllt
  2. 2
    Verstoß gegen die geschuldete Loyalität
    Die allein auf die Vereitelung des zusätzlichen Kaufpreises gerichtete Schließung widerspricht der vertraglich geschuldeten Loyalität.
    erfüllt
BFall B

Mira verkauft Tom ihren Kiosk; zusätzlich zum festen Kaufpreis soll Tom ihr 1.000 Euro zahlen, wenn der Kiosk im Dezember mindestens 10.000 Euro Umsatz erzielt. Am letzten Öffnungstag fehlen nur noch 20 Euro; bei geöffnetem Laden würde eine fest vereinbarte Warenabholung noch 50 Euro Umsatz bringen. Am selben Morgen beschädigt ein Kurzschluss die Leitungen im ganzen Laden so stark, dass bei weiterem Betrieb akute Brandgefahr besteht. 1Tom schließt den Kiosk bis zur erst im Januar möglichen Reparatur ausschließlich, um Beschäftigte und Kunden zu schützen.

Trifft „Treuwidriges Herbeiführen oder Verhindern des Bedingungseintritts“ hier zu?

„Treuwidriges Herbeiführen oder Verhindern des Bedingungseintritts“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verstoß gegen die geschuldete Loyalität

An der Definition geprüft

  1. 1
    Herbeiführung einer vorteilhaften oder Verhinderung einer nachteiligen Bedingung durch eine Partei
    Toms Schließung verhindert die noch mögliche Umsatzsteigerung und damit das Entstehen seiner zusätzlichen Zahlungspflicht.
    erfüllt
  2. 2
    Verstoß gegen die geschuldete Loyalität
    Die wegen akuter Brandgefahr erforderliche Schließung zum Schutz von Menschen verletzt keine vertraglich geschuldete Loyalität.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerBei treuwidriger Verhinderung wird die Bedingung als ausgefallen behandelt.

RichtigVerhindert die durch den Eintritt benachteiligte Partei diesen treuwidrig, wird der Bedingungseintritt fingiert.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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