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Tu quoque (abgelehnt)

Öffentliches Recht

Der Einwand des tu quoque ('auch du') bezeichnet den Versuch, eigene Rechtsverstöße allein damit zu rechtfertigen, dass andere ebenfalls gegen Recht verstoßen haben. Er ist insbesondere im unionsrechtlichen Vertragsverletzungsverfahren unbeachtlich, weil die Pflichten eines Mitgliedstaats nicht von der Pflichterfüllung anderer Mitgliedstaaten oder Unionsorgane abhängen. Auch im Völkerrecht und im allgemeinen öffentlichen Recht rechtfertigt ein fremder Rechtsverstoß für sich genommen keinen eigenen Rechtsverstoß.

Merksatz

Im Vertragsverletzungsverfahren rechtfertigen fremde Rechtsverstöße keinen eigenen Vertragsverstoß.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Mitgliedstaat A hat die zur Umsetzung einer EU-Richtlinie erforderlichen Gesetze bis zum Ablauf der Frist nicht erlassen. 2Auch Mitgliedstaat B hat diese Richtlinie bis zum Fristablauf nicht umgesetzt. Als die Kommission A deswegen vor dem Gerichtshof verklagt, 3erklärt A, seine eigene Säumnis sei allein deshalb gerechtfertigt, weil B die Richtlinie ebenfalls nicht umgesetzt habe.

Trifft „Tu quoque (abgelehnt)“ hier zu?

„Tu quoque (abgelehnt)“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Eigener Rechtsverstoß
    A hat seine Pflicht zur fristgerechten Umsetzung der Richtlinie verletzt.
    erfüllt
  2. 2
    Fremder Rechtsverstoß
    B hat ebenfalls seine Umsetzungspflicht verletzt.
    erfüllt
  3. 3
    Fremder Verstoß als alleinige Rechtfertigung
    A will seinen eigenen Verstoß allein durch den gleichartigen Verstoß von B rechtfertigen.
    erfüllt
BFall B

1Mitgliedstaat A hat die zur Umsetzung einer EU-Richtlinie erforderlichen Gesetze bis zum Ablauf der Frist nicht erlassen. 2Auch Mitgliedstaat B hat diese Richtlinie bis zum Fristablauf nicht umgesetzt. Die Kommission verklagt A deswegen vor dem Gerichtshof. A räumt ein, seine Umsetzungspflicht verletzt zu haben, und erwähnt die Säumnis von B nur als Anlass für einen geplanten gemeinsamen Erfahrungsaustausch.

Trifft „Tu quoque (abgelehnt)“ hier zu?

„Tu quoque (abgelehnt)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Fremder Verstoß als alleinige Rechtfertigung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Eigener Rechtsverstoß
    A hat seine Pflicht zur fristgerechten Umsetzung der Richtlinie verletzt.
    erfüllt
  2. 2
    Fremder Rechtsverstoß
    B hat ebenfalls seine Umsetzungspflicht verletzt.
    erfüllt
  3. 3
    Fremder Verstoß als alleinige Rechtfertigung
    A erwähnt den Verstoß von B nur zur Erklärung des Erfahrungsaustauschs und nicht zur Rechtfertigung seines eigenen Verstoßes.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerSchon die bloße Erwähnung eines fremden Rechtsverstoßes wird als tu quoque eingeordnet.

RichtigDer fremde Rechtsverstoß muss zur Rechtfertigung eigener Rechtsverstöße herangezogen werden.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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