Definitionen
Status quo ante
Art. 20 Abs. 3 GG · Öffentliches RechtDer status quo ante bezeichnet den Zustand, der vor einem bestimmten Ereignis, einer Maßnahme oder einem Eingriff bestanden hat; im öffentlichen Recht ist er insbesondere im Folgenbeseitigungsanspruch relevant, der auf Wiederherstellung eben dieses früheren Zustands gerichtet ist.
Der frühere Zustand ist der Maßstab der Wiederherstellung, nicht ein bloß gewünschter besserer Zustand.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Seit der Eröffnung des städtischen Platzes steht in seiner Mitte eine Bank. Am Montag lässt die Stadt die Bank entfernen. 2Ein Foto zeigt den Platz unmittelbar vor dem Abbau mit der Bank.
Trifft „Status quo ante“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatsächliches Bestehen eines ZustandsDer abgebildete Zustand mit der Bank hat tatsächlich bestanden.
- 2erfülltZeitliche Lage vor dem BezugsereignisDas Foto dokumentiert den Zustand vor der Entfernung als maßgeblichem Ereignis.
Seit der Eröffnung des städtischen Platzes steht in seiner Mitte eine Bank. Am Montag lässt die Stadt die Bank entfernen. 1Ein Foto zeigt den Platz unmittelbar nach dem Abbau ohne die Bank.
Trifft „Status quo ante“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatsächliches Bestehen eines ZustandsDer abgebildete Zustand ohne die Bank besteht tatsächlich.
- 2fehltZeitliche Lage vor dem BezugsereignisDas Foto dokumentiert den Zustand nach der Entfernung, nicht den davor.
Typische Fehler
FehlerAls Vergleichszustand wird die Lage unmittelbar nach der Maßnahme herangezogen.
RichtigMaßgeblich ist die Lage vor der Maßnahme.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema