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Status quo ante

Art. 20 Abs. 3 GG · Öffentliches Recht

Der status quo ante bezeichnet den Zustand, der vor einem bestimmten Ereignis, einer Maßnahme oder einem Eingriff bestanden hat; im öffentlichen Recht ist er insbesondere im Folgenbeseitigungsanspruch relevant, der auf Wiederherstellung eben dieses früheren Zustands gerichtet ist.

Merksatz

Der frühere Zustand ist der Maßstab der Wiederherstellung, nicht ein bloß gewünschter besserer Zustand.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Seit der Eröffnung des städtischen Platzes steht in seiner Mitte eine Bank. Am Montag lässt die Stadt die Bank entfernen. 2Ein Foto zeigt den Platz unmittelbar vor dem Abbau mit der Bank.

Trifft „Status quo ante“ hier zu?

„Status quo ante“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatsächliches Bestehen eines Zustands
    Der abgebildete Zustand mit der Bank hat tatsächlich bestanden.
    erfüllt
  2. 2
    Zeitliche Lage vor dem Bezugsereignis
    Das Foto dokumentiert den Zustand vor der Entfernung als maßgeblichem Ereignis.
    erfüllt
BFall B

Seit der Eröffnung des städtischen Platzes steht in seiner Mitte eine Bank. Am Montag lässt die Stadt die Bank entfernen. 1Ein Foto zeigt den Platz unmittelbar nach dem Abbau ohne die Bank.

Trifft „Status quo ante“ hier zu?

„Status quo ante“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zeitliche Lage vor dem Bezugsereignis

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatsächliches Bestehen eines Zustands
    Der abgebildete Zustand ohne die Bank besteht tatsächlich.
    erfüllt
  2. 2
    Zeitliche Lage vor dem Bezugsereignis
    Das Foto dokumentiert den Zustand nach der Entfernung, nicht den davor.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAls Vergleichszustand wird die Lage unmittelbar nach der Maßnahme herangezogen.

RichtigMaßgeblich ist die Lage vor der Maßnahme.

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