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Standstill-Klausel

Art. 64 AEUV · Öffentliches Recht

Die Standstill-Klausel des Art. 64 Abs. 1 AEUV bewirkt, dass Beschränkungen des Kapitalverkehrs mit Drittstaaten, die am maßgeblichen Stichtag bereits nach nationalem oder Unionsrecht bestanden und seither ununterbrochen fortbestehen, vom grundsätzlichen Liberalisierungsgebot des Art. 63 AEUV unberührt bleiben und fortgelten dürfen. Sie schützt damit den zum Stichtag vorhandenen Bestand an Beschränkungen gegenüber Drittstaaten, sofern diese Beschränkungen Kapitalverkehr im Zusammenhang mit Direktinvestitionen einschließlich Immobilienanlagen, der Niederlassung, der Erbringung von Finanzdienstleistungen oder der Zulassung von Wertpapieren zu den Kapitalmärkten betreffen. Maßgeblicher Stichtag ist grundsätzlich der 31. Dezember 1993; für nationale Beschränkungen Bulgariens, Estlands und Ungarns gilt der 31. Dezember 1999, für diejenigen Kroatiens der 31. Dezember 2002.

Merksatz

Der Drittstaatenbezug allein genügt nicht; auch der Stichtag und die betroffene Kapitalbewegung sind entscheidend.

Wie wirkt der Stichtag beim Bestandsschutz?Der Stichtag liegt grundsätzlich am 31.12.1993; für bestimmte Mitgliedstaaten gelten spätere Daten.
  1. Maßgeblicher Stichtag
    Beschränkung besteht bereits
    Die Beschränkung besteht bereits nach nationalem oder Unionsrecht.
  2. Heute
    Beschränkung besteht fort
    Der rechtliche Bestand wurde seit dem Stichtag nicht unterbrochen.
  1. Beschränkung besteht bereits Die Beschränkung besteht bereits nach nationalem oder Unionsrecht.
  2. Beschränkung besteht fort Der rechtliche Bestand wurde seit dem Stichtag nicht unterbrochen.
Ununterbrochener Fortbestand

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Ein deutsches Bundesgesetz verlangt für den Kauf von Mehrheitsbeteiligungen an Unternehmen in Staaten außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums eine behördliche Erlaubnis. 2Es wurde 1990 eingeführt, gilt seither ohne Unterbrechung und wurde nicht geändert. 3Ein deutsches Unternehmen möchte 60 Prozent der Anteile an einem Fahrradhersteller in einem solchen Staat kaufen und damit die Geschäftsführung bestimmen.

Trifft „Standstill-Klausel“ hier zu?

„Standstill-Klausel“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beschränkung des Kapitalverkehrs mit Drittstaaten
    Die Erlaubnispflicht erschwert eine Kapitalanlage in einem Drittstaat.
    erfüllt
  2. 2
    Bestehen am maßgeblichen Stichtag und ununterbrochener Fortbestand
    Die gesetzliche Beschränkung bestand bereits am 31. Dezember 1993 und besteht seitdem ununterbrochen fort.
    erfüllt
  3. 3
    Zusammenhang mit einem erfassten Vorgang
    Die Mehrheitsbeteiligung vermittelt bestimmenden Einfluss auf das Unternehmen und ist eine Direktinvestition.
    erfüllt
BFall B

1Ein deutsches Bundesgesetz verlangt für den Kauf von Mehrheitsbeteiligungen an Unternehmen in Staaten außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums eine behördliche Erlaubnis. Es wurde 1995 erstmals eingeführt, gilt seither ohne Unterbrechung und wurde nicht geändert. 3Ein deutsches Unternehmen möchte 60 Prozent der Anteile an einem Fahrradhersteller in einem solchen Staat kaufen und damit die Geschäftsführung bestimmen.

Trifft „Standstill-Klausel“ hier zu?

„Standstill-Klausel“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bestehen am maßgeblichen Stichtag und ununterbrochener Fortbestand

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beschränkung des Kapitalverkehrs mit Drittstaaten
    Die Erlaubnispflicht erschwert eine Kapitalanlage in einem Drittstaat.
    erfüllt
  2. 2
    Bestehen am maßgeblichen Stichtag und ununterbrochener Fortbestand
    Die Beschränkung wurde erst nach dem für Deutschland maßgeblichen Stichtag am 31. Dezember 1993 eingeführt.
    fehlt
  3. 3
    Zusammenhang mit einem erfassten Vorgang
    Die Mehrheitsbeteiligung vermittelt bestimmenden Einfluss auf das Unternehmen und ist eine Direktinvestition.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEine zwischenzeitlich vollständig aufgehobene und später neu eingeführte Beschränkung wird weiterhin als geschützter Altbestand behandelt.

RichtigEine vollständige zwischenzeitliche Aufhebung unterbricht den erforderlichen Fortbestand der Beschränkung.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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