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Stammeinlage

§ 3 Abs. 1 Nr. 4, § 5 GmbHG · Zivilrecht

Die Stammeinlage ist der Betrag, zu dessen Leistung sich ein Gesellschafter einer GmbH gegenüber der Gesellschaft für einen übernommenen Geschäftsanteil verpflichtet und der dessen Nennbetrag entspricht. Sie muss mindestens einen Euro betragen und auf volle Euro lauten; ihre Höhe ist im Gesellschaftsvertrag festzusetzen.

Merksatz

Die Stammeinlage beschreibt die geschuldete Einlage, nicht nur bereits eingezahltes Geld.

Stammeinlage oder Stammkapital?Links steht die Einlagepflicht für einen Geschäftsanteil, rechts das Kapital der gesamten GmbH.
Stammeinlage
Stammkapital
Bezug
Einzelner Geschäftsanteil
Gesamte GmbH
Betrag
Nennbetrag dieses Geschäftsanteils
Summe der Nennbeträge aller Geschäftsanteile
Eurovorgabe
Mindestens 1 Euro, nur volle Eurobeträge
Grundsätzlich mindestens 25.000 Euro

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea gründet mit anderen eine GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro. Sie übernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag von 1.000 Euro. Der beim Notar geschlossene Gesellschaftsvertrag verpflichtet sie, für diesen Anteil 1.000 Euro an die GmbH zu zahlen.

Trifft „Stammeinlage“ hier zu?

„Stammeinlage“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Leistungspflicht für einen GmbH-Geschäftsanteil
    Lea schuldet der GmbH die Zahlung für ihren übernommenen Geschäftsanteil.
    erfüllt
  2. 2
    Übereinstimmung mit dem Nennbetrag
    Die geschuldeten 1.000 Euro entsprechen genau dem Nennbetrag des Geschäftsanteils.
    erfüllt
  3. 3
    Mindestens ein Euro und voller Eurobetrag
    1.000 Euro sind ein ganzzahliger Eurobetrag oberhalb der Mindesthöhe.
    erfüllt
  4. 4
    Festsetzung im Gesellschaftsvertrag
    Die Höhe der Leistungspflicht ist im Gesellschaftsvertrag festgelegt.
    erfüllt
BFall B

Lea gründet mit anderen eine GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro. Sie übernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag von 1.000 Euro. Der beim Notar geschlossene Gesellschaftsvertrag verpflichtet sie, für diesen Anteil insgesamt 1.200 Euro an die GmbH zu zahlen. Davon sollen laut Vertrag 1.000 Euro das Stammkapital und 200 Euro eine zusätzliche Rücklage bilden.

Trifft „Stammeinlage“ hier zu?

„Stammeinlage“ trifft nicht zu.Es fehlt: Übereinstimmung mit dem Nennbetrag

An der Definition geprüft

  1. 1
    Leistungspflicht für einen GmbH-Geschäftsanteil
    Die gesamte Zahlungspflicht von 1.200 Euro besteht gegenüber der GmbH für den übernommenen Anteil.
    erfüllt
  2. 2
    Übereinstimmung mit dem Nennbetrag
    Die gesamten 1.200 Euro übersteigen den Nennbetrag; nur 1.000 Euro bilden die Stammeinlage.
    fehlt
  3. 3
    Mindestens ein Euro und voller Eurobetrag
    Auch die betrachteten 1.200 Euro sind ein ganzzahliger Eurobetrag oberhalb der Mindesthöhe.
    erfüllt
  4. 4
    Festsetzung im Gesellschaftsvertrag
    Die gesamte Zahlungspflicht ist im Gesellschaftsvertrag festgelegt.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerFür eine Stammeinlage wird weiterhin ein Mindestbetrag von 100 Euro verlangt.

RichtigEin Euro genügt; der Betrag muss ganzzahlig in Euro festgelegt sein.

Verwechslung

FehlerDie Stammeinlage wird zwingend als Bareinzahlung verstanden.

RichtigDie Einlage kann auch durch eine im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Sacheinlage erbracht werden.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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