Definitionen
Selbstständigkeit der Tätigkeit
§ 84 Abs. 1 S. 2 HGB · ZivilrechtEine Tätigkeit ist selbstständig, wenn der Tätige seine Arbeit im Wesentlichen frei organisieren und ausführen sowie seine Arbeitszeit im Wesentlichen frei einteilen kann. Einzelne Vorgaben des Auftraggebers sind damit vereinbar, solange diese wesentliche Freiheit erhalten bleibt. Maßgeblich ist das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Bindungen hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Ausführung.
Vorgaben schließen Selbstständigkeit nicht aus, solange die wesentliche Freiheit bei Tätigkeit und Arbeitszeit erhalten bleibt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Nora vermittelt für einen Leuchtenhersteller dauerhaft Bestellungen von Einzelhändlern. 1Welche Händler sie besucht, wie sie ihre Fahrten plant und wie sie die Produkte vorstellt, entscheidet sie selbst. 2Sie bestimmt ohne zeitliche Vorgaben, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten sie arbeitet. Der Hersteller verlangt lediglich monatlich einen kurzen Bericht über ihre Abschlüsse.
Trifft „Selbstständigkeit der Tätigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltIm Wesentlichen freie Gestaltung der TätigkeitNora organisiert ihre Arbeit und die Durchführung der Verkaufsgespräche eigenständig; die Berichtspflicht beschränkt diese Freiheit nicht wesentlich.
- 2erfülltIm Wesentlichen freie Einteilung der ArbeitszeitNora kann ihre Arbeitstage und Arbeitsstunden selbst festlegen.
Nora vermittelt für einen Leuchtenhersteller dauerhaft Bestellungen von Einzelhändlern. 1Welche Händler sie besucht, wie sie ihre Fahrten plant und wie sie die Produkte vorstellt, entscheidet sie selbst. Sie arbeitet nach dem verbindlichen Zeitplan des Herstellers von Montag bis Freitag jeweils von 9 bis 17 Uhr; auch die Pausen legt der Hersteller fest.
Trifft „Selbstständigkeit der Tätigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltIm Wesentlichen freie Gestaltung der TätigkeitNora entscheidet über Kundenbesuche, Fahrtrouten und die Durchführung ihrer Verkaufsgespräche.
- 2fehltIm Wesentlichen freie Einteilung der ArbeitszeitDie vollständige Festlegung ihrer Arbeitszeiten und Pausen lässt Nora keine wesentliche Freiheit bei der Zeiteinteilung.
Typische Fehler
FehlerAllein aus frei einteilbaren Arbeitszeiten wird auf Selbstständigkeit geschlossen.
RichtigAuch bei der Organisation und Durchführung der Tätigkeit muss wesentliche Freiheit bestehen.
FehlerDie Vertragsbezeichnung als freier Handelsvertreter wird für entscheidend gehalten.
RichtigEntscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse in ihrer Gesamtheit, nicht allein die Vertragsbezeichnung.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema