Definitionen
Selbstständiges Verwertungsverbot
StrafrechtEin selbstständiges (unselbstständiges: abgeleitetes) Verwertungsverbot liegt vor, wenn die Unverwertbarkeit eines Beweismittels nicht aus einem vorangegangenen Erhebungsfehler folgt, sondern unmittelbar aus einer eigenständigen gesetzlichen Norm oder einem verfassungsrechtlich geschützten Bereich resultiert, der die Verwertung des Beweises unabhängig von der Art seiner Gewinnung verbietet. Es schützt bestimmte Rechtsgüter oder Geheimnissphären (z.B. den Kernbereich privater Lebensgestaltung) vor einer prozessualen Verwertung. Während der Kernbereich privater Lebensgestaltung absolut geschützt ist, kann außerhalb dieses Bereichs eine Abwägung erforderlich sein.
Auch rechtmäßig gewonnene Beweise können wegen eines eigenständigen Schutzgrundes unverwertbar sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Bei Ermittlungen wegen Betrugs stellt die Polizei Noras Notizbuch mit Geschäftsaufzeichnungen und privaten Einträgen rechtmäßig sicher. 2Einige nur für Nora selbst bestimmte Einträge schildern ausschließlich ihre innersten Empfindungen zur eigenen Sexualität, ohne Bezug zu anderen Personen oder den untersuchten Geschäften. Das Gericht möchte diese privaten Einträge zur Einschätzung von Noras Glaubwürdigkeit vorlesen.
Trifft „Selbstständiges Verwertungsverbot“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKeine Ableitung aus einem ErhebungsfehlerDie Sicherstellung ist rechtmäßig; das Verbot wird nicht aus einem Erhebungsfehler abgeleitet.
- 2erfülltEigenständige gesetzliche oder verfassungsrechtliche VerwertungsschrankeDiese höchstpersönlichen Aufzeichnungen gehören zum absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung.
1Bei Ermittlungen wegen Betrugs stellt die Polizei Noras Notizbuch mit Geschäftsaufzeichnungen rechtmäßig sicher. Die Einträge beschreiben ausschließlich Warenlieferungen, Rechnungsbeträge und geschäftliche Zahlungseingänge. Das Gericht möchte diese Einträge zur Aufklärung der untersuchten Geschäfte vorlesen.
Trifft „Selbstständiges Verwertungsverbot“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKeine Ableitung aus einem ErhebungsfehlerEin Erhebungsfehler liegt nicht vor und scheidet deshalb als Verbotsgrund aus.
- 2fehltEigenständige gesetzliche oder verfassungsrechtliche VerwertungsschrankeFür diese gewöhnlichen Geschäftsaufzeichnungen besteht keine eigenständige gesetzliche oder verfassungsrechtliche Verwertungsschranke.
Typische Fehler
FehlerJede Berührung der Privatsphäre wird als absolutes Verwertungsverbot behandelt.
RichtigAbsolut geschützt ist der Kernbereich privater Lebensgestaltung; außerhalb davon kann eine Abwägung erforderlich sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema