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Selbstständiger

§ 84 Abs. 1 S. 2 HGB · Zivilrecht

Selbstständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann; maßgeblich ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände, insbesondere ob der Betreffende in eine fremde Betriebsorganisation eingegliedert ist und Weisungen unterliegt oder ob er unternehmerische Eigeninitiative entfalten kann.

Merksatz

Entscheidend ist nicht völlige Unabhängigkeit, sondern wesentliche Freiheit bei Tätigkeit und Arbeitszeit.

Selbstständiger oder Angestellter?Die Gegenüberstellung betrifft Personen, die dauerhaft Geschäfte für einen Unternehmer vermitteln.
Selbstständiger
Angestellter
Gestaltung und Zeit
Tätigkeit und Arbeitszeit sind im Wesentlichen selbst bestimmbar.
Die erforderliche Freiheit fehlt nach dem Gesamtbild.
Stellung im Vertrieb
Bei dauernder gewerblicher Geschäftsvermittlung für einen Unternehmer: Handelsvertreter.
Bei derselben Vermittlungsaufgabe ohne Selbstständigkeit: Angestellter.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara vermittelt dauerhaft für einen Möbelhersteller Verträge mit Geschäftskunden. 1Sie entscheidet ohne Vorgaben des Herstellers, welche Kunden sie auf welchem Weg und mit welchen Arbeitsmitteln anspricht. 2Sie legt selbst fest, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten sie arbeitet.

Trifft „Selbstständiger“ hier zu?

„Selbstständiger“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Im Wesentlichen freie Gestaltung der Tätigkeit
    Mara bestimmt die wesentlichen Abläufe ihrer Vermittlungstätigkeit selbst.
    erfüllt
  2. 2
    Im Wesentlichen freie Bestimmung der Arbeitszeit
    Mara entscheidet eigenständig über die zeitliche Einteilung ihrer Arbeit.
    erfüllt
BFall B

Mara vermittelt dauerhaft für einen Möbelhersteller Verträge mit Geschäftskunden. 1Sie entscheidet ohne Vorgaben des Herstellers, welche Kunden sie auf welchem Weg und mit welchen Arbeitsmitteln anspricht. Der Hersteller schreibt ihr dagegen verbindlich vor, jede Woche montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr zu arbeiten, und lässt keine Abweichungen zu.

Trifft „Selbstständiger“ hier zu?

„Selbstständiger“ trifft nicht zu.Es fehlt: Im Wesentlichen freie Bestimmung der Arbeitszeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Im Wesentlichen freie Gestaltung der Tätigkeit
    Kundenwahl, Vorgehensweise und Arbeitsmittel bleiben Maras eigener Entscheidung überlassen.
    erfüllt
  2. 2
    Im Wesentlichen freie Bestimmung der Arbeitszeit
    Die lückenlose verbindliche Festlegung ihrer Arbeitszeiten lässt Mara keine wesentliche zeitliche Entscheidungsfreiheit.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEine freie Zeiteinteilung wird allein als ausreichender Nachweis der Selbstständigkeit behandelt.

RichtigZusätzlich muss die Tätigkeit im Wesentlichen eigenständig gestaltet werden können; entscheidend ist das Gesamtbild.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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