Definitionen
Rundfunk
Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG; § 2 Abs. 1 MStV · Öffentliches RechtRundfunk im verfassungsrechtlichen Sinne ist die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, Ton und Bild mittels elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs eines Leiters, wobei die Darbietungen an eine unbestimmte Vielzahl von Empfängern gerichtet sind und einen redaktionell gestalteten, zur Meinungsbildung geeigneten Inhalt aufweisen. Im engeren einfachgesetzlichen Sinne des § 2 Abs. 1 MStV sind darüber hinaus journalistisch und redaktionell gestaltete Angebote in Bewegtbild oder Ton sowie eine lineare Ausstrahlung nach einem Sendeplan mit zeitgleicher Empfangsmöglichkeit erforderlich.
Der verfassungsrechtliche Rundfunkbegriff ist weiter als der einfachgesetzliche, der zusätzlich eine lineare Ausstrahlung verlangt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Sender stellt täglich eine Nachrichtensendung mit gesprochenen Berichten und Interviews über die Kommunalpolitik zusammen. Die Redaktion wählt die Themen aus und prüft die Informationen. Die Sendung läuft zu festen Zeiten nach einem veröffentlichten Programm und wird über das Kabelnetz gleichzeitig an alle angeschlossenen Haushalte übertragen. Jeder Haushalt im Sendegebiet kann einen Anschluss buchen und die Sendung hören.
Trifft „Rundfunk“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAn einen unbestimmten Empfängerkreis gerichtetDas Angebot richtet sich an einen offenen und nicht persönlich festgelegten Empfängerkreis.
- 2erfülltVeranstaltung und Verbreitung von DarbietungenDer Sender stellt eine Sendung zusammen und überträgt sie an die Empfänger.
- 3erfülltÜbertragung mittels elektromagnetischer SchwingungenDie Signalübertragung im Kabelnetz erfolgt leitungsgebunden mittels elektromagnetischer Schwingungen.
- 4erfülltRedaktioneller, zur Meinungsbildung geeigneter InhaltDie redaktionell ausgewählten politischen Informationen können die Meinungsbildung beeinflussen.
- 5erfülltZusätzlich nach MStV: journalistische Angebote in Bewegtbild oder TonDie geprüften Berichte und Interviews bilden ein journalistisch gestaltetes Tonangebot.
- 6erfülltZusätzlich nach MStV: lineare Ausstrahlung nach SendeplanDer Sender bestimmt den zeitlichen Ablauf und ermöglicht allen Empfängern den gleichzeitigen Empfang.
Eine Redaktion stellt täglich eine Audiosendung mit recherchierten Berichten und Interviews über die Kommunalpolitik zusammen. Sie wählt die Themen aus und prüft die Informationen. Die Sendung wird zu festen Zeiten nach einem vorab festgelegten Programm über ein abgeschirmtes Kabelnetz gleichzeitig an genau fünf namentlich bestimmte Mitarbeiter eines privaten Analysebüros übertragen. Nur diese fünf Personen haben einen Zugang; andere Personen können keinen erhalten.
Trifft „Rundfunk“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltAn einen unbestimmten Empfängerkreis gerichtetDie Übertragung ist ausschließlich für fünf persönlich festgelegte Empfänger bestimmt.
- 2erfülltVeranstaltung und Verbreitung von DarbietungenDie Redaktion stellt eine Sendung zusammen und überträgt sie an die vorgesehenen Empfänger.
- 3erfülltÜbertragung mittels elektromagnetischer SchwingungenAuch ein abgeschirmtes Kabelnetz überträgt die Signale mittels elektromagnetischer Schwingungen.
- 4erfülltRedaktioneller, zur Meinungsbildung geeigneter InhaltDie redaktionell bearbeiteten politischen Berichte sind zur Meinungsbildung geeignet.
- 5erfülltZusätzlich nach MStV: journalistische Angebote in Bewegtbild oder TonDie recherchierten und geprüften Audioberichte sind journalistisch gestaltete Tonangebote.
- 6erfülltZusätzlich nach MStV: lineare Ausstrahlung nach SendeplanDer Ablauf ist vorgegeben und die Empfänger können die Sendung gleichzeitig hören.
Typische Fehler
FehlerLeitungsgebundene Übertragungen werden vom Rundfunkbegriff ausgeschlossen.
RichtigDie Übertragung kann sowohl drahtlos als auch über eine Leitung erfolgen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema