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Rechtsgutsbezogener Irrtum

§ 228 StGB · Strafrecht

Ein rechtsgutsbezogener Irrtum liegt vor, wenn sich der Einwilligende über Art, Umfang oder Gefährlichkeit der Rechtsgutsbeeinträchtigung irrt, in die er einwilligt. Nach einer verbreiteten Ansicht in der Lehre macht nur ein solcher Irrtum die Einwilligung unwirksam, während ein Irrtum über sonstige Umstände, etwa eine versprochene Gegenleistung, ihre Wirksamkeit unberührt lässt; die Rechtsprechung sieht eine durch Täuschung erschlichene Einwilligung dagegen regelmäßig als unwirksam an.

Merksatz

Entscheidend ist, ob sich der Irrtum auf den Eingriff selbst oder nur auf Begleitumstände bezieht.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ben bietet Lea an, ihr ein kleines Tattoo auf den Arm zu stechen. Er verschweigt, dass die Nadel schon bei einer anderen Person benutzt und nicht gereinigt wurde. 2Lea hält die Nadel für steril und 1ist mit dem Stechen einverstanden.

Trifft „Rechtsgutsbezogener Irrtum“ hier zu?

„Rechtsgutsbezogener Irrtum“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einwilligung in eine Rechtsgutsbeeinträchtigung
    Lea willigt in den Eingriff in ihre körperliche Unversehrtheit ein.
    erfüllt
  2. 2
    Irrtum über Art, Umfang oder Gefährlichkeit des Eingriffs
    Lea verkennt die Infektionsgefahr und damit die Gefährlichkeit des Eingriffs.
    erfüllt
BFall B

Ben bietet Lea an, ihr mit einer sterilen Nadel ein kleines Tattoo auf den Arm zu stechen, und verspricht ihr dafür 50 Euro. Lea kennt Art und Risiken des Stechens und 1ist damit einverstanden, weil sie das Geld haben möchte. Ben hat von Anfang an nicht vor, ihr das Geld zu zahlen.

Trifft „Rechtsgutsbezogener Irrtum“ hier zu?

„Rechtsgutsbezogener Irrtum“ trifft nicht zu.Es fehlt: Irrtum über Art, Umfang oder Gefährlichkeit des Eingriffs

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einwilligung in eine Rechtsgutsbeeinträchtigung
    Lea willigt in das Stechen ein.
    erfüllt
  2. 2
    Irrtum über Art, Umfang oder Gefährlichkeit des Eingriffs
    Lea irrt nur über die versprochene Zahlung, nicht über Art, Umfang oder Gefährlichkeit des Eingriffs.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerJeder durch Täuschung hervorgerufene Irrtum des Einwilligenden wird als rechtsgutsbezogen eingeordnet.

RichtigRechtsgutsbezogen ist nur ein Irrtum über Art, Umfang oder Gefährlichkeit der Rechtsgutsbeeinträchtigung; ein Irrtum über eine Gegenleistung gehört nicht dazu.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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