Definitionen
Rechtsgrundlosigkeit
§ 49a VwVfG · Öffentliches RechtRechtsgrundlosigkeit liegt vor, wenn für eine Vermögensverschiebung zugunsten des Leistungsempfängers kein wirksamer Rechtsgrund – insbesondere kein wirksamer Verwaltungsakt oder kein öffentlich-rechtlicher Vertrag – besteht oder ein zunächst vorhandener Rechtsgrund nachträglich weggefallen ist.
Auch ein rechtswidriger Bescheid kann wirksamer Rechtsgrund einer Zahlung sein.
- Tag 1BewilligungEin wirksamer Bescheid bewilligt eine Förderung.
- Tag 5AuszahlungDie Stadt zahlt die bewilligte Förderung aus.
- Tag 30Rückwirkende AufhebungDer neue Bescheid hebt die Bewilligung ab Tag 1 auf. Die Zahlung an Tag 5 verliert damit ihren Rechtsgrund.
- Bewilligung Ein wirksamer Bescheid bewilligt eine Förderung.
- Auszahlung Die Stadt zahlt die bewilligte Förderung aus.
- Rückwirkende Aufhebung Der neue Bescheid hebt die Bewilligung ab Tag 1 auf. Die Zahlung an Tag 5 verliert damit ihren Rechtsgrund.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea gibt der Stadt bewusst ein Einkommen unterhalb der Fördergrenze an, obwohl ihr tatsächliches Einkommen die Grenze überschreitet. 1Die Stadt bewilligt ihr schriftlich 800 Euro und überweist ihr diesen Betrag. 2Später erhält Lea einen neuen Bescheid, der die Bewilligung vollständig rückwirkend ab dem Tag ihres Erlasses aufhebt.
Trifft „Rechtsgrundlosigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVermögensverschiebung zugunsten des LeistungsempfängersDurch die Überweisung erhält Lea 800 Euro aus dem Vermögen der Stadt.
- 2erfülltFehlen eines wirksamen Rechtsgrundes für die VermögensverschiebungDie rückwirkende Aufhebung beseitigt die Bewilligung als Rechtsgrund auch für die bereits erfolgte Zahlung.
Lea gibt der Stadt bewusst ein Einkommen unterhalb der Fördergrenze an, obwohl ihr tatsächliches Einkommen die Grenze überschreitet. 1Die Stadt bewilligt ihr schriftlich 800 Euro und überweist ihr diesen Betrag. Die Stadt hat die falschen Angaben noch nicht bemerkt und die Bewilligung weder aufgehoben noch geändert.
Trifft „Rechtsgrundlosigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVermögensverschiebung zugunsten des LeistungsempfängersDurch die Überweisung erhält Lea 800 Euro aus dem Vermögen der Stadt.
- 2fehltFehlen eines wirksamen Rechtsgrundes für die VermögensverschiebungDie durch falsche Angaben erlangte Bewilligung ist zwar rechtswidrig, bleibt aber wirksam und bildet weiterhin den Rechtsgrund der Zahlung.
Typische Fehler
FehlerEine Aufhebung nur für die Zukunft wird als ausreichender Grund angesehen, auch frühere, vom Bescheid gedeckte Zahlungen nach § 49a Abs. 1 VwVfG zurückzufordern.
RichtigFür die Rückforderung aufgrund einer Aufhebung muss deren zeitliche Wirkung auch die bereits erbrachte Leistung erfassen.
Fehler§ 49a Abs. 1 VwVfG wird auf jede rechtsgrundlose Zahlung einer Behörde angewendet.
RichtigDie Vorschrift betrifft Leistungen aufgrund eines Verwaltungsakts, der rückwirkend aufgehoben wurde oder durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung unwirksam geworden ist.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema