Definitionen
Rechtsgrund
§ 812 Abs. 1 BGB · ZivilrechtRechtsgrund ist eine wirksame rechtliche Grundlage, die den konkreten Vermögensvorteil des Empfängers gegenüber dem Leistenden oder dem sonst Betroffenen dauerhaft rechtfertigt, insbesondere ein Schuldverhältnis (z.B. Vertrag), das die Leistung als endgültig behaltbar ausweist. Fehlt er, kommt unter den weiteren Voraussetzungen des § 812 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Herausgabe des Erlangten in Betracht.
Dass ein Vertrag besteht, erklärt noch nicht, warum der Empfänger gerade diese Zahlung behalten darf.
- 1Etwas erlangtDer Empfänger hat einen Vermögensvorteil erhalten.
- 2Durch LeistungDer Vorteil beruht auf einer Leistung des Anspruchstellers.
- 3Ohne RechtsgrundEs fehlt eine rechtliche Grundlage, die das Behalten gegenüber dem Leistenden rechtfertigt.
- 1Etwas erlangt Der Empfänger hat einen Vermögensvorteil erhalten.
- 2Durch Leistung Der Vorteil beruht auf einer Leistung des Anspruchstellers.
- 3Ohne Rechtsgrund Es fehlt eine rechtliche Grundlage, die das Behalten gegenüber dem Leistenden rechtfertigt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Anna kauft von Ben ein gebrauchtes Fahrrad für 120 Euro. Ben gibt ihr das Fahrrad, und 2Anna überweist ihm wie vereinbart 120 Euro.
Trifft „Rechtsgrund“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltWirksamkeit der in Betracht kommenden GrundlageDer Kaufvertrag zwischen Anna und Ben ist wirksam.
- 2erfülltRechtfertigung des konkreten Vorteils gegenüber dem BetroffenenDie Zahlung entspricht genau Annas Kaufpreispflicht gegenüber Ben.
1Anna kauft von Ben ein gebrauchtes Fahrrad für 120 Euro. Ben gibt ihr das Fahrrad. Beim Überweisen vertippt sich Anna und sendet Ben deshalb 220 Euro. Als sie das bemerkt, verlangt sie die zusätzlichen 100 Euro zurück.
Trifft „Rechtsgrund“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltWirksamkeit der in Betracht kommenden GrundlageDer als Grundlage in Betracht kommende Kaufvertrag ist wirksam.
- 2fehltRechtfertigung des konkreten Vorteils gegenüber dem BetroffenenDer Vertrag rechtfertigt nur den Kaufpreis von 120 Euro, nicht die zusätzlich überwiesenen 100 Euro.
Typische Fehler
FehlerEin Rechtsgrund wird mit einem Vertrag gleichgesetzt.
RichtigNicht nur Verträge, sondern beispielsweise auch gesetzliche Schuldverhältnisse können das Behalten rechtfertigen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata