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Rechtsfolgenseite

§ 40 VwVfG · Öffentliches Recht

Die Rechtsfolgenseite einer Norm bezeichnet den Teil des Rechtssatzes, der bestimmt, welche Rechtsfolge (z.B. Ermessen, gebundene Entscheidung, Anspruch) bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen eintritt; sie ist von der Tatbestandsseite zu unterscheiden und maßgeblich dafür, ob der Behörde ein Entschließungs- oder Auswahlermessen zusteht.

Merksatz

Ob die Behörde gebunden ist oder Entscheidungsspielraum hat, zeigt sich auf der Rechtsfolgenseite.

Tatbestand oder Rechtsfolge?Die Tatbestandsseite nennt die Voraussetzungen. Die Rechtsfolgenseite legt fest, was bei deren Erfüllung rechtlich gilt.
Rechtsfolgenseite
Tatbestandsseite
Leitfrage
Was gilt bei erfüllten Voraussetzungen?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Spielraum der Behörde
Ermessen: ob und wie die Behörde handelt.
Nur ausnahmsweise ein Beurteilungsspielraum bei unbestimmten Rechtsbegriffen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Nora liest eine gesetzliche Vorschrift: Hat ein Hund einen Menschen gebissen, kann die Behörde anordnen, dass er außerhalb der Wohnung einen Maulkorb trägt. 2Nora markiert nur den Teil, nach dem die Behörde den Maulkorb anordnen kann.

Trifft „Rechtsfolgenseite“ hier zu?

„Rechtsfolgenseite“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Teil eines Rechtssatzes
    Die markierte Passage ist Bestandteil einer gesetzlichen Regelung.
    erfüllt
  2. 2
    Festlegung der Rechtsfolge bei erfülltem Tatbestand
    Die Passage legt fest, was nach einem Biss rechtlich folgen kann, und räumt der Behörde dabei Ermessen ein.
    erfüllt
BFall B

1Nora liest eine gesetzliche Vorschrift: Hat ein Hund einen Menschen gebissen, kann die Behörde anordnen, dass er außerhalb der Wohnung einen Maulkorb trägt. Nora markiert nur den Teil, nach dem ein Hund einen Menschen gebissen haben muss.

Trifft „Rechtsfolgenseite“ hier zu?

„Rechtsfolgenseite“ trifft nicht zu.Es fehlt: Festlegung der Rechtsfolge bei erfülltem Tatbestand

An der Definition geprüft

  1. 1
    Teil eines Rechtssatzes
    Auch diese markierte Passage ist Bestandteil einer gesetzlichen Regelung.
    erfüllt
  2. 2
    Festlegung der Rechtsfolge bei erfülltem Tatbestand
    Der Biss ist Voraussetzung der Regelung; diese Passage gehört damit zur Tatbestandsseite.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie gesetzlichen Voraussetzungen werden der Rechtsfolgenseite zugeordnet.

RichtigDie Voraussetzungen gehören zur Tatbestandsseite; die Rechtsfolgenseite bestimmt, was bei ihrer Erfüllung rechtlich folgt.

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