Definitionen
Politische Verfolgung im Sinne des Art. 16a Abs. 1 GG ist die gezielte Zufügung erheblicher Rechtsgutsverletzungen durch den Staat, ihm zurechenbare Akteure oder staatsähnliche Herrschaftsorganisationen, die an asylerhebliche Merkmale des Betroffenen anknüpft, namentlich Rasse, Religion, Nationalität, politische Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, und ihn aus der übergreifenden Friedensordnung des Staates ausgrenzt. Flüchtlingsrechtlich bestimmt sich der Schutz nach § 3 AsylG in Verbindung mit der Verordnung (EU) 2024/1347, die Verfolgungshandlungen, Verfolgungsgründe und Verfolgungsakteure regelt. Dort kommt auch Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure in Betracht, wenn der Staat oder andere schutzfähige Akteure keinen wirksamen Schutz bieten können oder wollen.
Schwere staatliche Übergriffe sind nur bei Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale politische Verfolgung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea fordert öffentlich freie Wahlen. Auf Anordnung der Regierung hält die Polizei sie deshalb monatelang gefangen und foltert sie täglich. Gerichte lehnen jeden Schutz ausdrücklich wegen ihrer regierungskritischen Ansichten ab.
Trifft „Politische Verfolgung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGezielte erhebliche RechtsgutsverletzungDie bewusste Freiheitsentziehung und die tägliche Folter verletzen Leas Freiheit und körperliche Unversehrtheit schwer.
- 2erfülltStaatlicher oder staatsähnlicher VerfolgungszusammenhangDie Polizei handelt als staatliches Organ auf Weisung der Regierung.
- 3erfülltAnknüpfung an ein asylerhebliches MerkmalDie Misshandlungen knüpfen an Leas politische Überzeugung an.
- 4erfülltAusgrenzung aus der staatlichen FriedensordnungDer Staat setzt Lea schwersten Misshandlungen aus und verweigert ihr zugleich gerichtlichen Schutz.
Die Polizei hält Niko für den einzigen Zeugen, der den Aufbewahrungsort eines gestohlenen Gemäldes kennt. Auf Anordnung der Regierung foltern Ermittler ihn tagelang mit Stromstößen, um ausschließlich diesen Ort zu erfahren. Herkunft, Religion, Ansichten oder Gruppenzugehörigkeit spielen für seine Auswahl keine Rolle; Gerichte verweigern ihm jede Hilfe.
Trifft „Politische Verfolgung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGezielte erhebliche RechtsgutsverletzungDie Ermittler verletzen Nikos körperliche Unversehrtheit bewusst und schwer.
- 2erfülltStaatlicher oder staatsähnlicher VerfolgungszusammenhangDie staatlichen Ermittler handeln auf Weisung der Regierung.
- 3fehltAnknüpfung an ein asylerhebliches MerkmalDie Folter dient ausschließlich der Informationsgewinnung und knüpft an kein asylerhebliches Merkmal an.
- 4erfülltAusgrenzung aus der staatlichen FriedensordnungDurch staatlich angeordnete Folter ohne gerichtlichen Schutz wird Niko aus der staatlichen Friedensordnung ausgeschlossen.
Typische Fehler
FehlerPolitische Verfolgung wird auf Übergriffe wegen politischer Betätigung beschränkt.
RichtigAuch Übergriffe etwa wegen der Religion oder Nationalität können politische Verfolgung darstellen.
FehlerDas Fehlen staatlicher oder staatsähnlicher Verfolgung wird als zwingender Ausschluss auch des Flüchtlingsschutzes behandelt.
RichtigFlüchtlingsrechtlich können auch nichtstaatliche Akteure Verfolger sein, wenn wirksamer Schutz durch den Staat oder andere schutzfähige Akteure fehlt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema