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Politische Verfolgung

Art. 16a Abs. 1 GG; § 3 AsylG · Öffentliches Recht

Politische Verfolgung im Sinne des Art. 16a Abs. 1 GG ist die gezielte Zufügung erheblicher Rechtsgutsverletzungen durch den Staat, ihm zurechenbare Akteure oder staatsähnliche Herrschaftsorganisationen, die an asylerhebliche Merkmale des Betroffenen anknüpft, namentlich Rasse, Religion, Nationalität, politische Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, und ihn aus der übergreifenden Friedensordnung des Staates ausgrenzt. Flüchtlingsrechtlich bestimmt sich der Schutz nach § 3 AsylG in Verbindung mit der Verordnung (EU) 2024/1347, die Verfolgungshandlungen, Verfolgungsgründe und Verfolgungsakteure regelt. Dort kommt auch Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure in Betracht, wenn der Staat oder andere schutzfähige Akteure keinen wirksamen Schutz bieten können oder wollen.

Merksatz

Schwere staatliche Übergriffe sind nur bei Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale politische Verfolgung.

Welcher Verfolger ist erfasst?Das verfassungsrechtliche Asylrecht und der Flüchtlingsschutz unterscheiden sich insbesondere beim Kreis möglicher Verfolger.
Politische Verfolgung
Flüchtlingsrechtliche Verfolgung
Rechtsgrundlage
Art. 16a Abs. 1 GG
§ 3 AsylG mit Verordnung (EU) 2024/1347
Verfolgungsakteure
Staat, ihm zurechenbare Akteure oder staatsähnliche Herrschaftsorganisationen
Auch Private, wenn Staat oder andere Schutzakteure keinen wirksamen Schutz bieten können oder wollen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea fordert öffentlich freie Wahlen. Auf Anordnung der Regierung hält die Polizei sie deshalb monatelang gefangen und foltert sie täglich. Gerichte lehnen jeden Schutz ausdrücklich wegen ihrer regierungskritischen Ansichten ab.

Trifft „Politische Verfolgung“ hier zu?

„Politische Verfolgung“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gezielte erhebliche Rechtsgutsverletzung
    Die bewusste Freiheitsentziehung und die tägliche Folter verletzen Leas Freiheit und körperliche Unversehrtheit schwer.
    erfüllt
  2. 2
    Staatlicher oder staatsähnlicher Verfolgungszusammenhang
    Die Polizei handelt als staatliches Organ auf Weisung der Regierung.
    erfüllt
  3. 3
    Anknüpfung an ein asylerhebliches Merkmal
    Die Misshandlungen knüpfen an Leas politische Überzeugung an.
    erfüllt
  4. 4
    Ausgrenzung aus der staatlichen Friedensordnung
    Der Staat setzt Lea schwersten Misshandlungen aus und verweigert ihr zugleich gerichtlichen Schutz.
    erfüllt
BFall B

Die Polizei hält Niko für den einzigen Zeugen, der den Aufbewahrungsort eines gestohlenen Gemäldes kennt. Auf Anordnung der Regierung foltern Ermittler ihn tagelang mit Stromstößen, um ausschließlich diesen Ort zu erfahren. Herkunft, Religion, Ansichten oder Gruppenzugehörigkeit spielen für seine Auswahl keine Rolle; Gerichte verweigern ihm jede Hilfe.

Trifft „Politische Verfolgung“ hier zu?

„Politische Verfolgung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Anknüpfung an ein asylerhebliches Merkmal

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gezielte erhebliche Rechtsgutsverletzung
    Die Ermittler verletzen Nikos körperliche Unversehrtheit bewusst und schwer.
    erfüllt
  2. 2
    Staatlicher oder staatsähnlicher Verfolgungszusammenhang
    Die staatlichen Ermittler handeln auf Weisung der Regierung.
    erfüllt
  3. 3
    Anknüpfung an ein asylerhebliches Merkmal
    Die Folter dient ausschließlich der Informationsgewinnung und knüpft an kein asylerhebliches Merkmal an.
    fehlt
  4. 4
    Ausgrenzung aus der staatlichen Friedensordnung
    Durch staatlich angeordnete Folter ohne gerichtlichen Schutz wird Niko aus der staatlichen Friedensordnung ausgeschlossen.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerPolitische Verfolgung wird auf Übergriffe wegen politischer Betätigung beschränkt.

RichtigAuch Übergriffe etwa wegen der Religion oder Nationalität können politische Verfolgung darstellen.

Verwechslung

FehlerDas Fehlen staatlicher oder staatsähnlicher Verfolgung wird als zwingender Ausschluss auch des Flüchtlingsschutzes behandelt.

RichtigFlüchtlingsrechtlich können auch nichtstaatliche Akteure Verfolger sein, wenn wirksamer Schutz durch den Staat oder andere schutzfähige Akteure fehlt.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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