Definitionen
Objektive Unwahrheit
§ 187 StGB · StrafrechtEine Tatsachenbehauptung ist objektiv unwahr, wenn sie mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmt, d.h. wenn der behauptete Sachverhalt tatsächlich nicht vorliegt, unabhängig davon, ob der Täter von der Unwahrheit weiß.
Die tatsächlichen Verhältnisse entscheiden über die Unwahrheit, nicht die Kenntnis des Täters.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Lena erzählt einem Kollegen: „Paul wurde im vergangenen Jahr wegen Diebstahls verurteilt.“ 2Tatsächlich wurde Paul noch nie von einem Gericht verurteilt.
Trifft „Objektive Unwahrheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatsachenbehauptungDie behauptete gerichtliche Verurteilung ist ein Geschehen, das sich durch Beweise überprüfen lässt.
- 2erfülltAbweichung von der WirklichkeitDie behauptete Verurteilung hat nicht stattgefunden.
1Lena erzählt einem Kollegen: „Paul wurde im vergangenen Jahr wegen Diebstahls verurteilt.“ Ein Gericht hat Paul im vergangenen Jahr tatsächlich wegen Diebstahls verurteilt.
Trifft „Objektive Unwahrheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatsachenbehauptungDie behauptete gerichtliche Verurteilung ist ein Geschehen, das sich durch Beweise überprüfen lässt.
- 2fehltAbweichung von der WirklichkeitDie behauptete Verurteilung hat tatsächlich stattgefunden.
Typische Fehler
FehlerObjektive Unwahrheit wird nur angenommen, wenn der Täter die Falschheit seiner Behauptung kennt.
RichtigDie Kenntnis des Täters ist von der Frage zu trennen, ob die Behauptung tatsächlich falsch ist.
FehlerAuch für § 186 StGB wird verlangt, dass die Falschheit der behaupteten Tatsache bewiesen ist.
RichtigAnders als § 187 StGB verlangt § 186 StGB keinen Nachweis der Falschheit; hinsichtlich dieser Voraussetzung genügt, dass die Wahrheit nach Ausschöpfung der Beweismöglichkeiten ungeklärt bleibt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema