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Mehraktiges Delikt

— · Strafrecht

Ein mehraktiges Delikt liegt vor, wenn mehrere selbstständige Handlungen durch den gesetzlichen Tatbestand zu einer einheitlichen Tat verbunden werden, sodass erst das Zusammenwirken aller Teilakte den Tatbestand erfüllt. Die einzelnen Teilakte können dabei bereits für sich genommen andere Straftatbestände erfüllen.

Merksatz

Auch selbstständig strafbare Teilakte können Bestandteile eines mehraktigen Delikts sein.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lena schlägt einem Passanten absichtlich mit der Faust ins Gesicht, um ihm seine Kamera wegnehmen zu können. Als der Mann vor Schmerzen zurückweicht, nimmt Lena ihm die Kamera gegen seinen Willen aus der Hand, um sie für immer zu behalten.

Trifft „Mehraktiges Delikt“ hier zu?

„Mehraktiges Delikt“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere selbstständige Handlungen
    Der Faustschlag und die anschließende Wegnahme sind zwei selbstständige Handlungen.
    erfüllt
  2. 2
    Gesetzliche Verbindung zu einer einheitlichen Tat
    Der Raubtatbestand verbindet die Gewalt zur Ermöglichung der Wegnahme und die anschließende Wegnahme zu einer einheitlichen Tat.
    erfüllt
BFall B

1Lena nimmt morgens heimlich das vor dem Haus abgestellte Fahrrad ihrer Nachbarin an sich, um es für immer zu behalten. Am Abend schlägt sie bei einem davon unabhängigen Streit einen Bekannten mit der Faust ins Gesicht und verletzt ihn.

Trifft „Mehraktiges Delikt“ hier zu?

„Mehraktiges Delikt“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gesetzliche Verbindung zu einer einheitlichen Tat

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere selbstständige Handlungen
    Die Wegnahme des Fahrrads und der spätere Faustschlag sind zwei selbstständige Handlungen.
    erfüllt
  2. 2
    Gesetzliche Verbindung zu einer einheitlichen Tat
    Kein gesetzlicher Tatbestand verbindet diesen Diebstahl und die davon unabhängige Körperverletzung zu einer einheitlichen Tat.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEin mehraktiges Delikt wird verneint, weil bereits ein einzelner Teilakt einen anderen Straftatbestand erfüllt.

RichtigEinzelne Teilakte dürfen bereits für sich genommen andere Straftatbestände erfüllen.

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