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Jedermann-Grundrecht

Art. 1 ff. GG · Öffentliches Recht

Jedermann-Grundrechte sind Grundrechte, deren persönlicher Schutzbereich natürlichen Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit offensteht. Sie stehen damit im Gegensatz zu Deutschen-Grundrechten, die grundsätzlich Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG vorbehalten sind. Die Grundrechtsberechtigung juristischer Personen ist gesondert, insbesondere nach Art. 19 Abs. 3 GG, zu prüfen.

Merksatz

Entscheidend ist, ob der persönliche Schutzbereich von der Staatsangehörigkeit unabhängig ist.

Wer kann sich auf das Grundrecht berufen?Die Gegenüberstellung zeigt den persönlichen Schutzbereich für natürliche Personen; juristische Personen sind gesondert zu prüfen.
Jedermann-Grundrecht
Deutschen-Grundrecht
Natürliche Personen
Unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
Grundsätzlich Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG.
Deutschenstatus
Keine Voraussetzung des persönlichen Schutzbereichs.
Grundsätzlich im persönlichen Schutzbereich zu prüfen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea hat nur die kanadische Staatsangehörigkeit und veröffentlicht einen Kommentar zur Wohnungspolitik. Die Verfassung schützt das Äußern von Meinungen unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Trifft „Jedermann-Grundrecht“ hier zu?

„Jedermann-Grundrecht“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Grundrecht
    Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht.
    erfüllt
  2. 2
    Staatsangehörigkeitsunabhängiger persönlicher Schutzbereich
    Die Meinungsfreiheit steht natürlichen Personen jeder Staatsangehörigkeit offen.
    erfüllt
BFall B

Max hat die deutsche Staatsangehörigkeit und möchte als Bäcker arbeiten. 1Die Verfassung knüpft den Schutz der freien Berufswahl grundsätzlich an die Eigenschaft als Deutscher.

Trifft „Jedermann-Grundrecht“ hier zu?

„Jedermann-Grundrecht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Staatsangehörigkeitsunabhängiger persönlicher Schutzbereich

An der Definition geprüft

  1. 1
    Grundrecht
    Die Berufsfreiheit ist ein Grundrecht.
    erfüllt
  2. 2
    Staatsangehörigkeitsunabhängiger persönlicher Schutzbereich
    Die Berufsfreiheit knüpft grundsätzlich an den Deutschenstatus an.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEs wird angenommen, ausländische natürliche Personen könnten sich überhaupt nicht auf Grundrechte berufen.

RichtigJedermann-Grundrechte stehen natürlichen Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit offen.

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