Definitionen
Junktimklausel
Art. 14 Abs. 3 S. 2 GG · Öffentliches RechtDie Junktimklausel des Art. 14 Abs. 3 S. 2 GG bestimmt, dass ein Gesetz, das eine Enteignung anordnet oder zulässt, zugleich Art und Ausmaß der Entschädigung regeln muss; fehlt diese Entschädigungsregelung, ist das Enteignungsgesetz verfassungswidrig.
Enteignung und Entschädigung müssen schon auf Gesetzesebene miteinander verknüpft sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Ein Gesetz erlaubt der zuständigen Behörde, für den Bau einer notwendigen öffentlichen Straße benötigte Grundstücke gegen den Willen der Eigentümer auf den Staat zu übertragen. 2Es bestimmt, dass der Staat den bisherigen Eigentümern dafür Geld in Höhe des am Markt erzielbaren Grundstückspreises zahlt.
Trifft „Junktimklausel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzliche Anordnung oder Zulassung einer EnteignungDas Gesetz ermächtigt die Behörde zum gezielten Eigentumsentzug für eine öffentliche Aufgabe.
- 2erfülltGesetzliche Festlegung von Entschädigungsform und BerechnungsmaßstäbenDas Gesetz legt Geld als Entschädigungsform und den Marktwert als Berechnungsmaßstab fest.
1Ein Gesetz erlaubt der zuständigen Behörde, für den Bau einer notwendigen öffentlichen Straße benötigte Grundstücke gegen den Willen der Eigentümer auf den Staat zu übertragen. Weder dieses Gesetz noch andere für diese Übertragung geltende Gesetze enthalten Regeln zu einem Ausgleich für den Eigentumsverlust.
Trifft „Junktimklausel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzliche Anordnung oder Zulassung einer EnteignungDas Gesetz ermächtigt die Behörde zum gezielten Eigentumsentzug für eine öffentliche Aufgabe.
- 2fehltGesetzliche Festlegung von Entschädigungsform und BerechnungsmaßstäbenEs fehlen gesetzliche Vorgaben zur Entschädigung, sodass die gesetzliche Enteignungsermächtigung verfassungswidrig ist.
Typische Fehler
FehlerEs wird für ausreichend gehalten, dass das Gesetz irgendeine Entschädigung verspricht.
RichtigDas Gesetz muss die Form des Ausgleichs und die Maßstäbe für seine Höhe festlegen.
FehlerEine fehlende Entschädigungsregelung wird nur als Problem der späteren Zahlungsentscheidung behandelt.
RichtigDie fehlende Entschädigungsregelung macht bereits das Enteignungsgesetz verfassungswidrig.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata