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Identitätstäuschung

§ 263 StGB · Strafrecht

Identitätstäuschung ist das Vortäuschen einer falschen Identität gegenüber einer anderen Person, indem der Täter sich als eine bestimmte andere (real existierende oder fiktive) Person ausgibt, um beim Gegenüber einen Irrtum über die Identität des Handelnden hervorzurufen; sie ist insbesondere im Rahmen des Betruges (§ 263 StGB) als täuschungsrelevante Tatsachenbehauptung sowie bei der mittelbaren Täterschaft und der Urkundenfälschung von Bedeutung.

Merksatz

Im Mittelpunkt steht, wer handelt, nicht bloß, welche Eigenschaften diese Person hat.

Identität oder nur ein falscher Name?Entscheidend ist, ob eine andere Person vorgespiegelt oder lediglich die Bezeichnung der handelnden Person verändert wird.
Identitätstäuschung
Namenstäuschung
Betroffene Tatsache
Wer die handelnde Person ist.
Wie die handelnde Person heißt.
Auftreten
Als eine bestimmte andere Person.
Als dieselbe Person, aber unter falschem Namen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ben Fischer 1ruft eine Kundin an und sagt: „2Ich bin Paul Meier, Ihr bisheriger Ansprechpartner.“ Paul Meier ist Bens Kollege. 3Ben will, dass die Kundin ihn für Paul hält.

Trifft „Identitätstäuschung“ hier zu?

„Identitätstäuschung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Auftreten gegenüber einer anderen Person
    Ben richtet seine Angaben an die Kundin.
    erfüllt
  2. 2
    Objektive Darstellung als bestimmte andere Person
    Ben stellt sich als seinen konkret bezeichneten Kollegen dar.
    erfüllt
  3. 3
    Ziel eines Irrtums über die Identität
    Die Kundin soll Ben mit Paul verwechseln.
    erfüllt
BFall B

Ben Fischer 1ruft seine gute Freundin Lisa an und sagt: „2Hier spricht Paul Meier.“ Paul Meier ist Bens Kollege. Ben will Lisa nur necken und möchte, dass sie ihn sofort an seiner Stimme erkennt.

Trifft „Identitätstäuschung“ hier zu?

„Identitätstäuschung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Ziel eines Irrtums über die Identität

An der Definition geprüft

  1. 1
    Auftreten gegenüber einer anderen Person
    Ben richtet seine Angaben an Lisa.
    erfüllt
  2. 2
    Objektive Darstellung als bestimmte andere Person
    Ben stellt sich ausdrücklich als seinen konkret bezeichneten Kollegen dar.
    erfüllt
  3. 3
    Ziel eines Irrtums über die Identität
    Ben will von Lisa erkannt werden und keinen Irrtum über seine Identität hervorrufen.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerJede Identitätstäuschung wird bereits als vollendeter Betrug eingeordnet.

RichtigFür einen vollendeten Betrug müssen weitere Voraussetzungen vorliegen, insbesondere ein Vermögensschaden und die Absicht, einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu erlangen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

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