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Identität des Schadens

§ 249 BGB · Zivilrecht

Die Identität des Schadens bezeichnet die Voraussetzung, dass der im Rahmen der Vorteilsausgleichung anzurechnende Vorteil und der geltend gemachte Schaden auf demselben Ereignis beruhen und zwischen beiden ein innerer Zusammenhang besteht, sodass Vor- und Nachteil bei wertender Betrachtung als Einheit anzusehen sind.

Merksatz

Die gemeinsame Ursache allein rechtfertigt noch keine Anrechnung des Vorteils auf den geltend gemachten Schaden.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ben zerstört beim unvorsichtigen Rangieren Annas alten Gartenzaun. Anna lässt einen gleichartigen neuen Zaun errichten und verlangt von Ben die Kosten. Dadurch spart sie die eigenen Ausgaben für die Erneuerung des Zauns, die wegen seines Alters ohnehin für den nächsten Monat geplant war.

Trifft „Identität des Schadens“ hier zu?

„Identität des Schadens“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorteil und Schaden aus demselben Ereignis
    Die Beschädigung und die durch den Ersatz ersparten Erneuerungskosten gehen auf Bens Zusammenstoß mit dem Zaun zurück.
    erfüllt
  2. 2
    Innerer Zusammenhang und wertende Einheit
    Die verlangten Wiederherstellungskosten ersetzen zugleich die ohnehin anstehende eigene Ausgabe für denselben Zaun.
    erfüllt
BFall B

1Ben verursacht aus Unachtsamkeit einen Autounfall, bei dem Anna verletzt wird und ihr Onkel stirbt. Anna verlangt von Ben die Kosten ihrer ärztlichen Behandlung. Als einzige Erbin erhält sie durch den Tod des Onkels dessen Vermögen.

Trifft „Identität des Schadens“ hier zu?

„Identität des Schadens“ trifft nicht zu.Es fehlt: Innerer Zusammenhang und wertende Einheit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorteil und Schaden aus demselben Ereignis
    Sowohl Annas Behandlungskosten als auch ihr Vermögenserwerb durch den Tod des Onkels beruhen auf demselben Unfall.
    erfüllt
  2. 2
    Innerer Zusammenhang und wertende Einheit
    Die Erbschaft bildet mit Annas Behandlungskosten keine wirtschaftliche Einheit.
    fehlt

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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