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Gewähren

§ 333 StGB · Strafrecht

Gewähren bedeutet das tatsächliche Verschaffen eines Vorteils mit Einverständnis des Empfängers.

Merksatz

Eine Einigung über einen Vorteil ersetzt dessen tatsächliche Zuwendung nicht.

Gewähren oder Versprechen?Das Einverständnis allein entscheidet noch nicht: Beim Gewähren wird der Vorteil tatsächlich zugewendet, beim Versprechen seine spätere Zuwendung zugesagt.
Gewähren
Versprechen
Stand der Zuwendung
Der Vorteil wird tatsächlich zugewendet.
Die spätere Zuwendung wird verbindlich zugesagt.
Einverständnis
Der Empfänger ist mit der Zuwendung einverstanden.
Der Empfänger ist mit der Zusage einverstanden.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Unternehmer U möchte der Sachbearbeiterin A im Bürgeramt 1500 Euro für ihre bisherige korrekte Arbeit schenken. 3A erklärt, dass sie das Geld als Geschenk erhalten möchte. 2U gibt A die 500 Euro in bar, und A steckt sie zur freien Verwendung in ihre Geldbörse.

Trifft „Gewähren“ hier zu?

„Gewähren“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorteil als Gegenstand der Zuwendung
    Das Geldgeschenk verbessert die wirtschaftliche Lage von A.
    erfüllt
  2. 2
    Tatsächliches Verschaffen
    A erhält das Geld tatsächlich und kann darüber verfügen.
    erfüllt
  3. 3
    Einverständnis des Empfängers
    A ist mit der Zuwendung einverstanden.
    erfüllt
BFall B

Unternehmer U möchte der Sachbearbeiterin A im Bürgeramt 1500 Euro für ihre bisherige korrekte Arbeit schenken. 3A erklärt, dass sie das Geld als Geschenk erhalten möchte. U sagt ihr, dass sie das Geld nächste Woche bekommen werde; bis dahin behält er es vollständig bei sich.

Trifft „Gewähren“ hier zu?

„Gewähren“ trifft nicht zu.Es fehlt: Tatsächliches Verschaffen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorteil als Gegenstand der Zuwendung
    Gegenstand der geplanten Zuwendung ist ein Geldgeschenk, das A wirtschaftlich besserstellen würde.
    erfüllt
  2. 2
    Tatsächliches Verschaffen
    A hat bislang nur eine Zusage erhalten, nicht das Geld.
    fehlt
  3. 3
    Einverständnis des Empfängers
    A ist mit der Zuwendung einverstanden.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerSchon die verbindliche Zusage einer späteren Zahlung wird als Gewähren eingeordnet.

RichtigDie Zusage allein genügt nicht; der zugesagte Vorteil muss tatsächlich zugewendet werden.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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