Definitionen
G 10-Kommission
§ 15 Artikel 10-Gesetz (G 10) · Öffentliches RechtDie G 10-Kommission ist ein vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bundestages bestelltes, unabhängiges und an Weisungen nicht gebundenes Kontrollorgan, das von Amts wegen oder auf Grund von Beschwerden über die Zulässigkeit und Notwendigkeit von Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses durch die Nachrichtendienste des Bundes entscheidet; angeordnete Beschränkungsmaßnahmen dürfen grundsätzlich erst nach ihrer Zustimmung vollzogen werden. Ihre Nachprüfung tritt gemäß Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG an die Stelle des nach Art. 19 Abs. 4 GG grundsätzlich eröffneten Rechtswegs.
Bei Abhörmaßnahmen der Nachrichtendienste ersetzt die Kommission die Kontrolle durch die Gerichte.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein fünfköpfiges Gremium, dessen Mitglieder 1vom zuständigen Kontrollausschuss des Bundestages für die Wahlperiode bestimmt werden und 2keinen Weisungen unterliegen, prüft Maßnahmen, bei denen Telefone abgehört werden. 4Das Bundesamt für Verfassungsschutz will 3das Telefon eines mutmaßlichen Spions abhören, und das zuständige Bundesministerium ordnet dies an. Bevor die Anordnung umgesetzt wird, legt das Ministerium sie dem Gremium vor.
Trifft „G 10-Kommission“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBestellung durch das Parlamentarische KontrollgremiumDie Mitglieder werden vom parlamentarischen Kontrollorgan bestellt.
- 2erfülltUnabhängig und weisungsfreiDas Gremium ist unabhängig.
- 3erfülltKontrolle von Beschränkungen des Brief-, Post- und FernmeldegeheimnissesDas Abhören beschränkt das Fernmeldegeheimnis.
- 4erfülltMaßnahmen der Nachrichtendienste des BundesDas Bundesamt für Verfassungsschutz ist ein Nachrichtendienst des Bundes.
Ein fünfköpfiges Gremium, dessen Mitglieder 1vom zuständigen Kontrollausschuss des Bundestages für die Wahlperiode bestimmt werden und 2keinen Weisungen unterliegen, prüft Maßnahmen, bei denen Telefone abgehört werden. Ein Bürger wendet sich an das Gremium, weil die Kriminalpolizei in einem Strafverfahren wegen Drogenhandels 3sein Telefon auf richterliche Anordnung abgehört hat.
Trifft „G 10-Kommission“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBestellung durch das Parlamentarische KontrollgremiumDie Mitglieder werden vom parlamentarischen Kontrollorgan bestellt.
- 2erfülltUnabhängig und weisungsfreiDas Gremium ist unabhängig.
- 3erfülltKontrolle von Beschränkungen des Brief-, Post- und FernmeldegeheimnissesDas Abhören beschränkt das Fernmeldegeheimnis.
- 4fehltMaßnahmen der Nachrichtendienste des BundesDie Kriminalpolizei ist kein Nachrichtendienst; die Überwachung im Strafverfahren unterliegt der gerichtlichen Kontrolle.
Typische Fehler
FehlerDie G 10-Kommission wird mit dem Parlamentarischen Kontrollgremium gleichgesetzt.
RichtigDas Parlamentarische Kontrollgremium bestellt die Kommission; sie ist ein eigenes, unabhängiges Kontrollorgan.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema