Definitionen
G 10-Gesetz
Art. 10 GG i.V.m. G 10-Gesetz (BGBl. I) · Öffentliches RechtDas Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz, G 10) regelt die Voraussetzungen und das Verfahren, unter denen die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst das durch Art. 10 GG geschützte Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis beschränken dürfen, insbesondere durch individuelle Überwachungsmaßnahmen und die strategische Fernmeldeüberwachung des Bundesnachrichtendienstes. Es sieht eine parlamentarische Kontrolle sowie eine unabhängige Kontrolle durch G 10-Kommissionen vor.
Die parlamentarische Kontrolle ersetzt nicht die unabhängige Kontrolle durch die G 10-Kommissionen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Das Bundesamt für Verfassungsschutz 2will die Telefongespräche einer Person abhören, die nach konkreten Hinweisen einen terroristischen Anschlag vorbereitet. Andere Ermittlungswege haben keine Aussicht auf Erfolg; das zuständige Bundesministerium hat die auf drei Monate begrenzte Überwachung schriftlich angeordnet. 3Die unabhängige Kontrollkommission hat die Überwachung vor ihrem Beginn geprüft und gebilligt. Das parlamentarische Kontrollgremium erhält die vorgesehenen Berichte.
Trifft „G 10-Gesetz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHandeln eines erfassten NachrichtendienstesDas Bundesamt gehört zu den vom Gesetz erfassten Verfassungsschutzbehörden.
- 2erfülltBeschränkung eines geschützten KommunikationsgeheimnissesDas Abhören von Telefongesprächen greift in das Fernmeldegeheimnis ein.
- 3erfülltParlamentarische und unabhängige KontrolleDie unabhängige Prüfung und die parlamentarische Kontrolle sind vorgesehen.
1Das Bundesamt für Verfassungsschutz 2will die Telefongespräche einer Person abhören, die nach konkreten Hinweisen einen terroristischen Anschlag vorbereitet. Andere Ermittlungswege haben keine Aussicht auf Erfolg; das zuständige Bundesministerium hat die auf drei Monate begrenzte Überwachung schriftlich angeordnet. Es besteht kein Zeitdruck; die unabhängige Kontrollkommission wird vor Beginn der Überwachung nicht beteiligt. Das parlamentarische Kontrollgremium erhält die vorgesehenen Berichte.
Trifft „G 10-Gesetz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHandeln eines erfassten NachrichtendienstesDas Bundesamt gehört zu den vom Gesetz erfassten Verfassungsschutzbehörden.
- 2erfülltBeschränkung eines geschützten KommunikationsgeheimnissesDie geplante Überwachung betrifft das Fernmeldegeheimnis.
- 3fehltParlamentarische und unabhängige KontrolleOhne Eilsituation darf die Überwachung nicht vor der unabhängigen Prüfung beginnen; parlamentarische Berichte genügen nicht.
Typische Fehler
FehlerDen Anwendungsbereich auf das Abhören von Telefongesprächen beschränken.
RichtigDas Gesetz erfasst auch Beschränkungen des Briefgeheimnisses und des Postgeheimnisses.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema