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G 10-Gesetz

Art. 10 GG i.V.m. G 10-Gesetz (BGBl. I) · Öffentliches Recht

Das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz, G 10) regelt die Voraussetzungen und das Verfahren, unter denen die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst das durch Art. 10 GG geschützte Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis beschränken dürfen, insbesondere durch individuelle Überwachungsmaßnahmen und die strategische Fernmeldeüberwachung des Bundesnachrichtendienstes. Es sieht eine parlamentarische Kontrolle sowie eine unabhängige Kontrolle durch G 10-Kommissionen vor.

Merksatz

Die parlamentarische Kontrolle ersetzt nicht die unabhängige Kontrolle durch die G 10-Kommissionen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Das Bundesamt für Verfassungsschutz 2will die Telefongespräche einer Person abhören, die nach konkreten Hinweisen einen terroristischen Anschlag vorbereitet. Andere Ermittlungswege haben keine Aussicht auf Erfolg; das zuständige Bundesministerium hat die auf drei Monate begrenzte Überwachung schriftlich angeordnet. 3Die unabhängige Kontrollkommission hat die Überwachung vor ihrem Beginn geprüft und gebilligt. Das parlamentarische Kontrollgremium erhält die vorgesehenen Berichte.

Trifft „G 10-Gesetz“ hier zu?

„G 10-Gesetz“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Handeln eines erfassten Nachrichtendienstes
    Das Bundesamt gehört zu den vom Gesetz erfassten Verfassungsschutzbehörden.
    erfüllt
  2. 2
    Beschränkung eines geschützten Kommunikationsgeheimnisses
    Das Abhören von Telefongesprächen greift in das Fernmeldegeheimnis ein.
    erfüllt
  3. 3
    Parlamentarische und unabhängige Kontrolle
    Die unabhängige Prüfung und die parlamentarische Kontrolle sind vorgesehen.
    erfüllt
BFall B

1Das Bundesamt für Verfassungsschutz 2will die Telefongespräche einer Person abhören, die nach konkreten Hinweisen einen terroristischen Anschlag vorbereitet. Andere Ermittlungswege haben keine Aussicht auf Erfolg; das zuständige Bundesministerium hat die auf drei Monate begrenzte Überwachung schriftlich angeordnet. Es besteht kein Zeitdruck; die unabhängige Kontrollkommission wird vor Beginn der Überwachung nicht beteiligt. Das parlamentarische Kontrollgremium erhält die vorgesehenen Berichte.

Trifft „G 10-Gesetz“ hier zu?

„G 10-Gesetz“ trifft nicht zu.Es fehlt: Parlamentarische und unabhängige Kontrolle

An der Definition geprüft

  1. 1
    Handeln eines erfassten Nachrichtendienstes
    Das Bundesamt gehört zu den vom Gesetz erfassten Verfassungsschutzbehörden.
    erfüllt
  2. 2
    Beschränkung eines geschützten Kommunikationsgeheimnisses
    Die geplante Überwachung betrifft das Fernmeldegeheimnis.
    erfüllt
  3. 3
    Parlamentarische und unabhängige Kontrolle
    Ohne Eilsituation darf die Überwachung nicht vor der unabhängigen Prüfung beginnen; parlamentarische Berichte genügen nicht.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDen Anwendungsbereich auf das Abhören von Telefongesprächen beschränken.

RichtigDas Gesetz erfasst auch Beschränkungen des Briefgeheimnisses und des Postgeheimnisses.

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