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Doppelrelevanz

Zivilrecht

Doppelrelevante Tatsachen sind solche, die sowohl für die Zulässigkeit als auch für die Begründetheit einer Klage erheblich sind; nach der herrschenden Lehre sind sie im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung grundsätzlich als wahr zu unterstellen und erst im Rahmen der Begründetheit abschließend zu prüfen.

Merksatz

Doppelte Erheblichkeit führt grundsätzlich nicht zu einer Beweisaufnahme schon bei der Zulässigkeit.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna behauptet, Ben habe sie bei einem Treffen in Köln geschlagen und verletzt. Sie verlangt vor einem Gericht in Köln Ersatz ihrer Behandlungskosten. Ben wohnt in Bonn und bestreitet den Schlag, bestätigt aber das Treffen in Köln.

Trifft „Doppelrelevanz“ hier zu?

„Doppelrelevanz“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erheblichkeit für die Zulässigkeit
    Der behauptete Schlag in Köln ist für die örtliche Zuständigkeit am Ort der unerlaubten Handlung erheblich.
    erfüllt
  2. 2
    Erheblichkeit für die Begründetheit
    Ob Ben Anna geschlagen und verletzt hat, ist zugleich für ihren Schadensersatzanspruch erheblich.
    erfüllt
BFall B

Anna fordert von Ben ein privates Darlehen zurück, dessen vereinbarter Rückzahlungstermin verstrichen ist. Sie reicht die Klage in Köln ein und behauptet, 1Ben habe dort seinen einzigen Wohnsitz. Ben bestreitet nur den Wohnsitz in Köln und erklärt, dauerhaft ausschließlich in Bonn zu wohnen.

Trifft „Doppelrelevanz“ hier zu?

„Doppelrelevanz“ trifft nicht zu.Es fehlt: Erheblichkeit für die Begründetheit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erheblichkeit für die Zulässigkeit
    Bens Wohnsitz ist für die örtliche Zuständigkeit an seinem allgemeinen Gerichtsstand erheblich.
    erfüllt
  2. 2
    Erheblichkeit für die Begründetheit
    Ob Ben in Köln wohnt, hat keinen Einfluss auf den geltend gemachten Darlehensrückzahlungsanspruch.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEine Tatsache wird bereits deshalb als doppelrelevant behandelt, weil sie für die Zuständigkeit erheblich ist.

RichtigDie Tatsache muss zugleich für die Begründetheit der Klage erheblich sein.

Rechtsfolge falsch

FehlerFehlt eine für den Anspruch notwendige doppelrelevante Tatsache, wird die Klage deshalb als unzulässig abgewiesen.

RichtigIst die Klage im Übrigen zulässig, führt das Fehlen einer für den Anspruch notwendigen doppelrelevanten Tatsache zur Abweisung als unbegründet.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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