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Dienstvertrag

§ 611 BGB · Zivilrecht

Ein Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich eine Partei (Dienstverpflichteter) zur Leistung der versprochenen Dienste und die andere Partei (Dienstberechtigter) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, wobei – im Unterschied zum Werkvertrag – lediglich die Tätigkeit als solche, nicht aber ein bestimmter Erfolg geschuldet wird.

Merksatz

Das Ausbleiben eines bestimmten Erfolgs allein macht die Dienstleistung noch nicht vertragswidrig.

Dienstvertrag oder Werkvertrag?Entscheidend ist, ob eine Tätigkeit oder ein bestimmter Erfolg versprochen wird.
Dienstvertrag
Werkvertrag
Geschuldete Leistung
Tätigkeit als solche
Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs
Erfolg bleibt aus
Für sich allein keine Pflichtverletzung
Geschuldeter Erfolg nicht erreicht

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea vereinbart mit einer selbstständigen Sprachlehrerin zehn Stunden Einzelunterricht für insgesamt 400 Euro. Die Lehrerin soll mit Lea Grammatik und Aussprache üben; ein Bestehen der Sprachprüfung verspricht sie nicht.

Trifft „Dienstvertrag“ hier zu?

„Dienstvertrag“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gegenseitiger Vertrag
    Die Lehrerin übernimmt den Unterricht als Gegenleistung für Leas Zahlung.
    erfüllt
  2. 2
    Verpflichtung zur vereinbarten Vergütung
    Lea verpflichtet sich zur Zahlung von 400 Euro.
    erfüllt
  3. 3
    Tätigkeit ohne geschuldeten Erfolg
    Geschuldet ist der Unterricht, nicht das Bestehen der Prüfung.
    erfüllt
BFall B

Lea vereinbart mit einem selbstständigen Übersetzer, dass er ihren Brief für 80 Euro vollständig und richtig ins Französische übersetzt. Er soll ihr den fertig übersetzten Brief bis Freitag liefern.

Trifft „Dienstvertrag“ hier zu?

„Dienstvertrag“ trifft nicht zu.Es fehlt: Tätigkeit ohne geschuldeten Erfolg

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gegenseitiger Vertrag
    Die Übersetzung und die Zahlung werden als gegenseitige Leistungen vereinbart.
    erfüllt
  2. 2
    Verpflichtung zur vereinbarten Vergütung
    Lea verpflichtet sich zur Zahlung von 80 Euro.
    erfüllt
  3. 3
    Tätigkeit ohne geschuldeten Erfolg
    Geschuldet ist die fertige, richtige Übersetzung als bestimmter Erfolg, weshalb ein Werkvertrag vorliegt.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEine Vergütung nach Stunden wird als sicheres Kennzeichen eines Dienstvertrags angesehen.

RichtigEntscheidend ist, ob eine Tätigkeit oder ein bestimmter Erfolg geschuldet wird; die Stundenabrechnung allein legt den Vertragstyp nicht fest.

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