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Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI)

Art. 106 Abs. 2 AEUV · Öffentliches Recht

Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) sind wirtschaftliche Tätigkeiten, die von den Mitgliedstaaten oder der Union mit besonderen Gemeinwohlverpflichtungen verbunden werden und die der Markt ohne staatlichen Eingriff nicht oder nicht in ausreichendem Maße erbringen würde. Ausgleichsleistungen für ihre Erbringung stellen bei Erfüllung sämtlicher Altmark-Trans-Kriterien des EuGH keine Beihilfen im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV dar. Liegt eine Beihilfe vor, kommt insbesondere eine Rechtfertigung unter den Voraussetzungen des Art. 106 Abs. 2 AEUV in Betracht.

Merksatz

Gemeinwohlpflichten und wirtschaftliche Tätigkeit schließen sich nicht aus.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Eine Gemeinde verpflichtet ein privates Unternehmen vertraglich, älteren Menschen in allen abgelegenen Ortsteilen auf Wunsch täglich eine warme Mahlzeit für jeweils acht Euro zu liefern. 1Das Unternehmen erhält dafür Zahlungen der Kunden und der Gemeinde. 3Ohne den kommunalen Auftrag würde kein Unternehmen diese Ortsteile beliefern.

Trifft „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI)“ hier zu?

„Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI)“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Wirtschaftliche Tätigkeit
    Das Unternehmen bietet Mahlzeitenlieferungen gegen Entgelt an.
    erfüllt
  2. 2
    Staatlich auferlegte besondere Gemeinwohlverpflichtungen
    Die Gemeinde legt verbindliche Versorgungspflichten hinsichtlich Empfängerkreis, Gebiet, Häufigkeit und Preis fest.
    erfüllt
  3. 3
    Unzureichende Marktversorgung ohne staatlichen Eingriff
    Ohne den staatlichen Eingriff bliebe die Versorgung der abgelegenen Ortsteile aus.
    erfüllt
BFall B

1Mehrere private Unternehmen liefern älteren Menschen in allen Ortsteilen einer Gemeinde auf Wunsch täglich warme Mahlzeiten für jeweils acht Euro. Ohne staatliche Unterstützung oder Vorgaben ist diese Versorgung dauerhaft zu diesem Preis und in gleicher Qualität gesichert. 2Die Gemeinde verpflichtet eines dieser Unternehmen vertraglich, alle älteren Menschen in sämtlichen Ortsteilen auf Wunsch täglich für jeweils acht Euro mit einer warmen Mahlzeit zu beliefern.

Trifft „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI)“ hier zu?

„Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unzureichende Marktversorgung ohne staatlichen Eingriff

An der Definition geprüft

  1. 1
    Wirtschaftliche Tätigkeit
    Die Unternehmen bieten Mahlzeitenlieferungen gegen Entgelt an.
    erfüllt
  2. 2
    Staatlich auferlegte besondere Gemeinwohlverpflichtungen
    Die Gemeinde legt einem Unternehmen verbindliche Versorgungspflichten zugunsten älterer Menschen auf.
    erfüllt
  3. 3
    Unzureichende Marktversorgung ohne staatlichen Eingriff
    Der Markt gewährleistet die gewünschte Versorgung bereits dauerhaft ohne staatliche Unterstützung oder Vorgaben.
    fehlt

Typische Fehler

Prüfungsort

FehlerDie Altmark-Trans-Kriterien werden erst bei der Rechtfertigung einer Beihilfe geprüft.

RichtigSind sämtliche Altmark-Trans-Kriterien erfüllt, liegt bereits keine Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV vor.

Rechtsfolge falsch

FehlerEine Beihilfe wird allein wegen der Finanzierung einer DAWI für zulässig gehalten.

RichtigAuch bei einer DAWI setzt eine Rechtfertigung nach Art. 106 Abs. 2 AEUV voraus, dass dessen Anforderungen erfüllt sind.

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